Hofmann: Kommunale Demokratie muss auch in Pandemie-Zeiten funktionieren

Demokratische Grundsätze erhalten

Markus Hofmann (Grüne)

Kandidatenaufstellungen für anstehende Wahlen sowie Sitzungen von kommunalen Volksvertretungen sind in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung explizit ausgenommen. Die Auslegungshinweise mit Details zu den jeweiligen Bestimmungen sind den hessischen Städten und Gemeinden vor Kurzem zugesandt worden.

Der Landtagsabgeordnete Markus Hofmann, Grüne, betont die Wichtigkeit dieser Ausnahmen: „In unserem politischen System ist der Prozesses der demokratischen Willensbildung enorm hoch einzuordnen. Dazu gehört, dass für die anstehenden Kommunal- und Bundestagswahlen in 2021 Kandidatinnen und Kandidaten benannt werden. Das demokratische Gemeinwesen lebt außerdem vom Austausch und den Beschlüssen in Gemeindevertretungen und Stadtparlamenten.“

Damit sich die Parteien und Wählergruppen auf die anstehenden Wahlen im nächsten Jahr vorbereiten können, hat Innenminister Peter Beuth die Kommunen in Hessen angehalten, bei der Suche nach geeigneten Versammlungsorten zu unterstützen. Auch Markus Hofmann appelliert an die Zuständigen in den Rathäusern: „Gerade, weil keine Personenobergrenze gilt, aber natürlich penibel auf die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften geachtet werden muss, ist dies eine Herausforderung. Die Bereitstellung von Gemeindehäusern oder sonstigen großdimensionierten Räumlichkeiten wäre daher wichtig.“

Für die Arbeit in den Kommunalparlamenten hat die Hessische Landesregierung bereits im Frühjahr das Eilentscheidungsrecht ermöglicht. Mit dessen Hilfe können Ausschüsse benannt werden, um unaufschiebbare Entscheidungen zügig zu treffen. Des Weiteren steht mit dem Umlaufverfahren ein Werkzeug parat, das dringliche Entscheidungen auch ohne Öffentlichkeit ermöglicht. Markus Hofmann unterstreicht jedoch den Ausnahmecharakter dieser Vorgehensweisen: „In nicht-öffentlichen Sitzungen und ohne Einbeziehung der Kommunalparlamente dürfen nur unaufschiebbare Beschlüsse getroffen werden, deren Aufschub in eine reguläre Sitzung Schaden für die Kommune verursachen würde. Auch dies sind demokratische Grundsätze, die es trotz einer außergewöhnlichen pandemischen Lage zu beachten gilt.“ +++