Hochwasserschutz: Obere Wasserbehörde des RP Kassel schreibt Pläne für Hochwasserrisikomanagement fort

Wie steht es um den Hochwasserschutz in der Region NordOstHessen und wie kann dieser weiter optimiert werden? Diese Fragen stellen sich spätestens alle sechs Jahre, wenn die regionalen Pläne für das Management von Hochwasserrisiken turnusgemäß aktualisiert werden. Die Obere Wasserbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Kassel bittet aus diesem Anlass die Kommunen, den Umsetzungsstand der Hochwasserschutzmaßnahmen zu melden und eine aktualisierte Einschätzung zur örtlichen Hochwasserbetroffenheit vorzunehmen. Im Rahmen der Fortschreibung der Hochwasserrisikomanagementpläne (HWRM-Pläne) ermuntert das RP Kassel die betroffenen Kommunen, eigene Hochwasserschutzüberlegungen im Prozess einzubringen: Alle Gemeinden und Städte in der „HWRM-Kulisse“ im RP-Bezirk Kassel sind aufgefordert dem Regierungspräsidium mitzuteilen, welche Hochwasserschutzmaßnahmen an den gefährdeten Abschnitten von Fulda, Eder, Werra, Diemel und Weser und den Zuflüssen seit 2021 umgesetzt oder in Angriff genommen wurden. Dies eröffnet den Städten und Gemeinden gleichzeitig die Möglichkeit, sich erneut durch kommunale Ortskenntnis mit Vorschlägen zur Reduzierung des Hochwasserrisikos in den Prozess einzubringen und diesen mitzugestalten. Die Abfrage bei den Kommunen läuft noch bis zum 30. April dieses Jahres.

Die entsprechenden Unterlagen liegen den betroffenen Kommunen vor und können darüber hinaus auch von allen weiteren Interessierten eingesehen werden. Dafür können die HWRM-Pläne und weitere Hintergrundinformationen über das Hochwasserportal Hessen (https://www.hochwasser-hessen.de/hochwasserportal-hessen/hwrmplaene.html) und den HWRM-Viewer des HLNUG (https://umweltdaten.hessen.de/mapapps/resources/apps/hwrm/index. html?lang=de) aufgerufen werden.
Der erste Durchgang der HWRM-Pläne für das hessische Wesergebiet (HWRMP Fulda, HWRMP Diemel-Weser, HWRMP Werra) wurde unter Federführung des RP Kassel und mit intensiver Beteiligung der kommunalen Planungsträger in 2015 abgeschlossen. Die Umsetzung der Richtlinien ist dabei als zyklischer Prozess angelegt. Alle sechs Jahre sind die Pläne zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Der aktuelle 3. Zyklus endet mit dem 22. Dezember 2027. Die erstmalige Überprüfung und Identifikation von „Brennpunkten“ führte seinerzeit zu einer Vielzahl an Maßnahmenvorschlägen die in gegenseitiger Rücksprache und guter Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Kommunen und dem Regierungspräsidium erfolgt sind. Seither sind die Kommunen im hessischen Einzugsgebiet der Weser weiterhin angehalten, aktiv für den Hochwasserschutz tätig zu werden. +++


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