Hochschule: Keine gesundheitsschädlichen Belastungen in Gebäude 31

Messergebnisse unterhalb der Grenz- bzw. Richtwerte

Fulda. Messungen der Luftqualität, der elektromagnetischen Felder und der Radioaktivität führten zu Ergebnissen unterhalb der Grenz- bzw. Richtwerte. Die Belastungen durch Gefahrstoffe in der Raumluft und durch elektromagnetische oder radioaktive Strahlung in Gebäude 31 der Hochschule Fulda liegen unter den Grenz- bzw. Richtwerten. Das haben einschlägige Untersuchungen der Unfallkasse Hessen sowie Messungen der Hochschule Fulda ergeben.

Die Hochschule Fulda hatte die Untersuchungen veranlasst, um einen ursächlichen Zusammenhang von Krebserkrankungen bei acht Beschäftigten in der ersten Etage von Gebäude 31 ausschließen zu können. „Die Messungen bestätigen unsere ersten Einschätzungen auf der Grundlage des derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnisstandes, dass bei Auftreten unterschiedlichster Krebsarten am ehesten von einer unglücklichen statistischen Häufung auszugehen ist“, erläutert Christina Walther von der Unfallkasse Hessen das Messergebnis. „Auch wenn alle Expertinnen und Experten einen ursächlichen Zusammenhang zwischen den Krebserkrankungen und dem Gebäude praktisch ausgeschlossen hatten, war es uns wichtig, über zusätzliche Messungen mögliche Restrisiken so weit wie möglich auszuschließen“, betont Hochschulpräsident Prof. Dr. Karim Khakzar.

Eine erste Beurteilung der Situation auf Basis der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse hatten Wissenschaftlerinnen aus dem Fachbereich Pflege und Gesundheit, die Unfallkasse Hessen sowie der Betriebsarzt der Hochschule Fulda bereits im Herbst vergangenen Jahres vorgenommen, nachdem die Fachbereichsleitung sich zuvor an die Hochschulleitung gewandt hatte. Sie ergab keinerlei Anhaltspunkte für einen ursächlichen Zusammenhang der Erkrankungen mit dem Gebäude. Die Beschäftigten sind an unterschiedlichen Krebsarten erkrankt, denen unterschiedliche Risikoprofile zugrunde liegen. Auch würde ein krebserzeugender Gefahrstoff typischerweise zu einer Häufung bestimmter Erkrankungen führen.

Um diese Analyse zu untermauern und alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Identifizierung potenzieller Gefährdungen auszuschöpfen, wurden noch im vergangenen Jahr Messungen geplant. Anfang dieses Jahres wurde die Unfallkasse Hessen mit diesen Messungen beauftragt. „Wir sehen es als unsere Aufgabe, systematisch alle relevanten Gefährdungen zu ermitteln und definitiv auszuschließen, dass die Beschäftigten irgendwelchen bedenklichen Stoffen oder Strahlungen ausgesetzt sind“, erläutert Kanzler Ralf Alberding die Vorgehensweise.
Entsprechend dem Stand der Technik und den aktuellen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen sind folgende Messungen durchgeführt worden.

Luftqualität an Innenraumarbeitsplätzen

In mehreren Büroräumen wurden von der Unfallkasse Hessen Konzentrationen flüchtiger organischer Verbindungen (VOC), Aldehydkonzentrationen sowie die Kohlenstoffdioxidkonzentration unter festgelegten qualitätsgesicherten Bedingungen der Nicht-Nutzung (ungelüftet) als auch unter Nutzungsbedingungen (nach Lüftung) bestimmt. Mögliche Quellen für flüchtige organische Verbindungen in Innenräumen sind zum Beispiel Fußboden-, Wand- und Deckenmaterialien, Farben, Lacke, Klebstoffe oder Möbel. Auch durch Pflege- und Reinigungsprodukte, Zigarettenrauch an Kleidungsstücken oder Parfüms und Deodorants können VOC in die Innenräume gelangen. Ergebnis: Die Summen-Werte der flüchtigen organischen Kohlenwasserstoffe sind unter Nutzungsbedingungen hygienisch unbedenklich und liegen unter 0,3 Milligramm/m3. Unter Ausgleichsbedingungen (ungelüftet) sind die Werte, wie zu erwarten, etwas höher, aber hygienisch auch noch unbedenklich (deutlich unter 1 Milligramm/m3). Die Einzelstoffe, die in der Raumluft identifiziert wurden, sind zudem rauminnentypisch und geben keinen Anlass zur Besorgnis.

Flussdichte von magnetischen Feldern

Da ein möglicher Zusammenhang zwischen den im Gebäude 31 erzeugten elektromagnetischen Feldern und den Krebserkrankungen diskutiert wurde, hat die Unfallkasse Hessen auch eine Beurteilung der niederfrequenten elektromagnetischen Felder nach orientierenden Messungen in den Arbeitsbereichen durchgeführt. Ziel war zu prüfen, ob die in der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) festgelegten Expositionsgrenzwerte eingehalten werden. Da die größte Gefährdung an den betrachteten Arbeitsplätzen von magnetischen Feldern ausgeht, beschränkte man sich auf die Messung der magnetischen Flussdichte. Ergebnis: An keinem der überprüften Arbeitsplätze wurde eine Auslöseschwelle nach der EMFV erreicht oder überschritten. Für den Spitzenwert der magnetischen Flussdichte von magnetischen Feldern, die von einer mit 50-Hz-Netzspannung versorgten Quellen ausgehen, ist eine untere Auslöseschwelle von 1,4 Millitesla sowie eine obere Auslöseschwelle von 8,4 Millitesla und eine Auslöseschwelle für die Exposition von Gliedmaßen von 25,2 Millitesla in der EMFV festgeschrieben. Die in der EMFV festgeschriebene untere Auslöseschwelle von 1,4 Millitesla wurde mit Messwerten zwischen 45 Nanotesla und 75 Mikrotesla deutlich unterschritten, so dass es keine Einschränkungen zur Nutzung der Arbeitsbereiche gibt.

Gammaspektroskopische Messungen

Da sich im Keller von Gebäude 31 zwei vom Fachbereich Lebensmitteltechnologie genutzte Räume zur Untersuchung von radioaktiv belasteten Pilz- und Wildschweinproben befinden, wurde an verschiedenen Stellen im Gebäude auch die radioaktive Strahlung gemessen. Ergebnis: Alle Messwerte im Fachbereich Pflege und Gesundheit sowie in den Räumen des Fachbereichs Lebensmitteltechnologie befinden sich im normalen Bereich und sind durch die natürliche Radioaktivität zu erklären. Bei den durchgeführten Messungen betrug die Dosis im Durchschnitt etwa 0,13 bis 0,15 Mikrosievert pro Stunde. Bei 8760 Stunden pro Jahr, das heißt einer Belastung von 24 Stunden an 365 Tagen, ergibt sich ein maximaler Wert von 1,3 Millisievert pro Jahr, das liegt innerhalb der in Deutschland üblichen Werte. Laut Bundesamt für Strahlenschutz führen die natürlichen radioaktiven Quellen für ein Mitglied der Bevölkerung in Deutschland zu einer jährlichen effektiven Dosis von durchschnittlich 2,1 Millisievert. Auch von den Pilz- und Wildschweinproben geht keinerlei radioaktive Gefährdung aus. Die Messwerte liegen in der Regel unter dem in Deutschland gültigen Grenzwert für Lebensmittel. Nur wenige Wildschweinproben erreichten höhere Werte.

Zusätzlich zu diesen Messungen wurden die Kellerräume des Gebäudes 31 begangen. In zwei von insgesamt 14 Räumen, die als Lagerraum genutzt bzw. ungenutzt sind und nicht zu dem Fachbereich gehören, in dem die Häufung von Krebsfällen aufgetreten ist, befindet sich noch Bodenbelag aus den 60er Jahren. Eine aufgrund einer auffälligen Geruchsbelastung durchgeführte Voruntersuchung hat ergeben, dass in diesem Bodenbelag Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) vorhanden sind. PAK entstehen bei der unvollständigen Verbrennung organischen Materials wie Holz, Kohle oder Öl – beispielsweise auch beim Grillen – und sind überall in unserer Umwelt vorhanden. Sie sind natürlicher Bestandteil der fossilen Brennstoffe wie Kohle oder Öl und auch in den aus ihnen gewonnenen Produkten wie Teer, Benzin, Wachs oder Öl enthalten. Teeröle und bestimmte Öle aus der Erdölverarbeitung können als Weichmacher Gummi und Kunststoffen beigemischt werden. Und so können PAK auch in Badeschuhe, Mousepads, Werkzeug- und Fahrradgriffe sowie Sportartikel gelangen. Über die Haut aufgenommen oder über den Staub eingeatmet, können PAK gefährdend sein.

PAK sind schwerflüchtige bis feste Stoffe, die sich durch Abrieb aus dem Belag lösen und beispielsweise über die Schuhe in die Fläche verteilt werden können. In die Luft gelangen sie, wenn sie sich an Staubteilchen heften. Da die betroffenen Räume nicht offen zugänglich sind, geht auch die Unfallkasse Hessen davon aus, dass keine Verschleppung der PAK aus dem Bodenbelag erfolgt und die Beschäftigten folglich damit nicht in Berührung kommen. „Dennoch werden wir noch eine Staubmessung im Keller von Gebäude 31 veranlassen, um sicherzustellen, dass definitiv keine PAK über Staub in die Luft gelangen“, betont Kanzler Ralf Alberding. +++