Wiesbaden. „Die Vorfälle im Atomkraftwerk Biblis waren von Seiten der Betreiberin nicht meldepflichtig und stellten zu keiner Zeit ein sicherheitsrelevantes Ereignis dar“, so Hessens Umweltministerin Priska Hinz heute im Sonder-Umweltausschuss des Landtages. Hinz betonte, dass sich die Vorfälle in Biblis nicht mit den Vorgängen im Atomkraftwerk Philippsburg 2 in Baden-Württemberg vergleichen lassen: „In Hessen reden wir von einem Atomkraftwerk, das nicht in Betrieb ist und auch in Zukunft nicht mehr anfahren wird – Philippsburg hingegen soll wieder ans Netz gehen.“
Außerdem handelt es sich in Biblis um einen einzigen, langjährigen Mitarbeiter der Betreiberfirma. In Baden-Württemberg hingegen sind mindestens drei Mitarbeiter einer Fremdfirma in die Vorfälle involviert gewesen, die sogar miteinander in Kontakt standen. Sie hätten als externe Mitarbeiter auch in anderen Kraftwerken eingesetzt werden können. Dessen ungeachtet waren auch die Vorfälle in Philippsburg nach der geltenden Meldepflicht-Verordnung nicht meldepflichtig. „Die Vorfälle in Baden-Württemberg haben gezeigt, dass das derzeitige Regelwerk zur Meldepflicht Lücken aufweist. Wir begrüßen deshalb, dass Baden-Württemberg eine Anpassung der Verordnung auf Bundesebene anstößt. Hessen wird diese Initiative unterstützen“, so die Ministerin.
Sie hofft, dass eine Überarbeitung der bundesweit geltenden Meldepflichtverordnung, Vorfälle dieser Art künftig als meldepflichtig einstufen und dadurch insgesamt größere Transparenz herstellen wird. „Damit es bis dahin nicht zu Missverständnissen kommt, werde ich den Landtag in Angelegenheiten unterrichten die in einem künftigen Regelwerk aufgenommen würden – unabhängig von der Frage, ob eine Gefährdung der Öffentlichkeit besteht oder ob die gesetzliche Meldepflicht zu diesem Zeitpunkt bereits gegeben ist“, sagte Hinz. +++ fuldainfo

Hinterlasse jetzt einen Kommentar