Hilfe zum Lebensunterhalt 2016: Weniger Empfängerinnen und Empfänger in Hessen

Durchschnittlicher Bruttobedarf außerhalb von Einrichtungen bei 835 Euro

Geld

Wiesbaden. Ende 2016 bezogen in Hessen 29 424 Personen laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Nach Mitteilung des Hessischen Statistischen Landesamts waren das 6 Prozent weniger als ein Jahr zuvor. Die Hilfen zum Lebensunterhalt sind ein Leistungsbereich der Sozialhilfe, die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch geregelt ist. Sozialhilfe wird, wie das Arbeitslosengeld II („Hartz IV“), für so genannte Personengemeinschaften gewährt.

Dabei werden die Einkommen aller Personen, mit denen die Antragstellerin oder der Antragsteller in Gemeinschaft lebt, berücksichtigt. 95 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger lebten in einem Einpersonenhaushalt. Der durchschnittliche Bruttobetrag für alle Empfängerinnen und Empfänger lag bei 565 Euro. Die durchschnittlichen Bruttobedarfe von Personengemeinschaften waren außerhalb von Einrichtungen bedeutend höher als innerhalb von Einrichtungen. 37 Prozent der Personengemeinschaften waren außerhalb und 63 Prozent in Einrichtungen untergebracht.

Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen

Der monatliche Bruttobedarf der Personengemeinschaften außerhalb von Einrichtungen betrug durchschnittlich 835 Euro (2015: 830 Euro). Davon entfielen 42 Prozent auf Aufwendungen für Unterkunft und Heizung. Im Durchschnitt wurden 257 Euro oder 31 Prozent (2015: 268 Euro) durch ein angerechnetes Einkommen gedeckt. Nach der Anrechnung dieses Einkommens verblieb ein monatlicher Nettobedarf von durchschnittlich 580 Euro (2015: 563 Euro).

Personengemeinschaften in Einrichtungen

Der Bruttobedarf der Personengemeinschaften in Einrichtungen lag durchschnittlich bei 407 Euro (2015: 302 Euro). Das angerechnete Einkommen dieser Personengemeinschaften betrug im Mittel 101 Euro (2015: 72 Euro), sodass ein Nettobedarf von durchschnittlich 306 Euro (2015: 230 Euro) ausgezahlt wurde. +++