Hessischer Städtetag trifft einstimmig Bestimmungen

Beschluss von Empfehlungen zur Energiemangellage

Bei der Pressekonferenz in Kassel.

Der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld, sowie der 1. Vizepräsident des Hessischen Städtetages, Kassels Oberbürgermeister Christian Geselle, haben heute in Kassel im Nachgang an die gemeinsame Sitzung von Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages in einer Pressekonferenz zu den Themen Energiekrise und Gasmangellage informiert. Ferner ging es um die Finanzausstattung der Kommunen durch das Land und Gesetz zur Umsetzung des Konnexitätsgesetzes sowie um die Aktualisierung des Versammlungsrechtes. „Die hessischen Städte fordern den Bund und das Land Hessen auf, bezüglich der Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs endlich für Klarheit zu sorgen“, sagt der Präsident des Hessischen Städtetages, Fuldas Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld nach der heutigen Sitzung der Spitzengremien in Kassel. „Es bringt nichts, bei den Menschen ständig Erwartungen zu wecken, die weder sinnvoll noch bezahlbar sind. Das 9-€-Folgeticket darf nur über zusätzliche Mittel von Bund und Land finanziert werden.“

Das Präsidium des Hessischen Städtetages hatte sich auf der Grundlage, der vom Bund skizzierten Bedarfslage auf konkrete Energiesparmaßnahmen für die Städte verständigt. Die Städte wollen damit die vom Bund wegen der Gasmangellage gesetzten Maßnahmen sinnvoll ergänzen und durch Energieeinsparungen ihren Beitrag leisten, dass es zu keinem Notstand kommt. Sie setzen aber auch auf die Eigeninitiative der Menschen in den Städten. Sinnvolle Angebote im öffentlichen Personennahverkehr könnten dies unterstützen. Das Präsidium des Hessischen Städtetages hat Empfehlungen zur Energiemangellage beschlossen. Grundlage hierfür war ein Bericht der von ihm eingesetzten Arbeitsgruppe unter Beteiligung einer großen Zahl der Mitgliedsverwaltungen. Ziel war und ist es, dass sich die Mitglieder – freiwillig nach diesen Empfehlungen richten und / oder sie zur Grundlage ihrer Entscheidungen vor Ort machen. Die Maßnahmen sind nicht nach Priorität gestaffelt. Der Katalog bleibt aber eine Momentaufnahme. Die Entwicklung kann es jederzeit gebieten, die Empfehlungen anzupassen und fortzuentwickeln.

„Es ist eine lang gepflegte und wichtige Tradition, dass es uns im Kern ‚um die Sache‘, um die kommunale Interessenvertretung geht und dass wir parteiübergreifend wirken“, so der Präsident des Hessischen Städtetages, der Oberbürgermeister der Stadt Fulda Dr. Heiko Wingenfeld heute in Kassel. Alle Bestimmungen seien daher heute „einstimmig getroffen“ worden. Oberbürgermeister Dr. Wingenfeld: „Der Hessische Städtetag hat vor einigen Wochen zum Thema Gasmangellage / derzeitige Energiesituation Empfehlungen erarbeitet zum Umgang mit dieser Situation. Wir wollen und müssen ein Stück weit Vorbild sein. Wir setzen auf die Eigenverantwortlichkeit der Bürgerinnen und Bürger. Wir sind uns bewusst, dass es bei den Menschen angekommen ist, wie schwierig die Situation ist und dass jeder einzelne gefordert ist.“ Wingenfeld weiter: „Aber wir wollen als Städte in Hessen eben aber auch gemeinsam an einem Strang ziehen. Es ist ganz wichtig, dass beispielsweise die Wassertemperatur in Schwimmbädern in Kassel nicht vollkommen anders geregelt wird als in Fulda. Uns als Städtetag ist es wichtig, dass die Menschen die Gewissheit haben, dass wir uns als Hessischer Städtetag abstimmen und keine Diskussionen führen müssen um abweichende Wassertemperaturen in unseren Schwimmbädern.“

„Wollen und müssen Hallenbäder öffnen“

Einstimmig kam man heute deshalb zu der Bestimmung, die Hallenbäder über die Wintermonate geöffnet zu lassen. „Wir wollen die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger aufrechterhalten“, so der Präsident des Hessischen Städtetages Dr. Heiko Wingenfeld. „Wir tragen der momentanen Situation Rechnung, dass wir eben Temperaturabsenkungen vornehmen. Kinder sollen in den Schwimmunterricht gehen dürfen. Gerade in der Corona-Zeit mussten Kinder und Familien auf Schwimmunterricht und Freizeitaktivitäten dieser Art verzichten. In der Zeit der Energiekrise wollen Hessens Städte daher dieses Angebot schaffen.“ Gleiches gelte natürlich auch zur Aufrechterhaltung des Schwimmunterrichts in Hessens Schulen. Ebenso kam man zu der Übereinkunft, Weihnachtsmärkte in der Adventszeit stattfinden zu lassen. Hierzu der Präsident des Hessischen Städtetages: „Wir sind der Auffassung, dass es wichtig ist, Gemeinsinn-stiftendende Veranstaltungen stattzugeben. Wir müssen aber Rücksicht auf die momentane Energiesituation nehmen.“ Erreicht werden könnte dies mit der Reduzierung von Beleuchtung. „Wir halten das für einen verantwortungsvollen Weg. In der Corona-Zeit waren Schausteller existenziell bedroht, auch diesen wollen wir mit dem Stattfinden von Weihnachtsmärkten eine Möglichkeit offerieren, wieder wirtschaften zu können.“

Und Christian Geselle, 1. Vizepräsident des Hessischen Städtetages und Oberbürgermeister der Stadt Kassel, fügt hinzu: „Es geht natürlich nicht darum, die Bevölkerung in Aufruhr zu versetzen oder Panik zu verbreiten, sondern schon darum, um zu sensibilisieren, dass es notwendig ist, einen eigenen Beitrag zum Energiesparen zu leisten, um an Ende nicht in eine schwierige Situation mitten im Winter oder am Ende des Winters zu kommen.“ Zudem fordern Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages erneut den Bund und das Land Hessen auf, einen Schutzschirm für die hessischen Stadtwerke zu spannen, mit dem Ziel, die durch die aktuelle Krise verursachten Probleme auszugleichen. Dr. Wingenfeld: „Das gleiche gilt für soziale Einrichtungen und Einrichtungen der Jugendhilfe, die durch die Inflation und entsprechend steigende Sachkosten bis an den Rand ihrer Existenz gebracht werden, für die Aufrechterhaltung des sozialen Netzes auch unverzichtbar sind.“

Hessisches Versammlungsgesetz

Präsidium und Hauptausschuss des Hessischen Städtetages bekräftigen die Absicht, friedlichen Demonstrationen nach Art. 8 GG Geltung zu verschaffen. Der Hessische Städtetag hält es auch für richtig, das Versammlungsrecht unter Berücksichtigung der Rechtssprechung der vergangenen Jahre auf eine zeitgemäße Grundlage zu stellen. Die Städte sehen allerdings in dem Gesetzentwurf für ein Hessisches Versammlungsfreiheitsgesetz einen punktuellen Rückzug der Polizei zulasten der Ordnungs- und Versammlungsbehörden der Städte. Der Schutz der Bevölkerung sowie die Auflösung bestimmter Versammlungen kann jedoch nicht einfach von Versammlungsbehörden „umgesetzt“ werden, sondern bedarf der polizeilichen Ausführungen bzw. Unterstützung. +++ pm/ja