Hessens Innenminister plant schärferes Waffenrecht

Kein Waffenschein wenn Person beim Verfassungsschutz als Extremist gespeichert ist

Peter Beuth (CDU)

Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) will Extremisten den Zugang zu Waffen erschweren. So sollten die Verfassungsschutzbehörden von Bund oder Ländern künftig nicht mehr im Detail begründen müssen, warum sie einen Waffenscheinbesitzer für unzuverlässig halten oder den Antrag eines Schützenvereinsmitglieds auf Waffenbesitz ablehnen, heißt es in einer Bundesratsinitiative des Ministers, über die am kommenden Freitag in der Länderkammer abgestimmt werden soll und über die der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe berichtet. Hintergrund sei, dass die Behörden einem der mutmaßlichen Helfer im Mordfall des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke den Waffenschein nicht verweigern konnten, weil das Verfassungsschutzamt zu wenig Fakten geliefert hätte, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. Die kommunalen Ordnungsbehörden fragen heute schon in Einzelfällen dort nach, ob Vorbehalte gegen einen Antragsteller vorliegen. Häufig können diese aber nicht gerichtsfest begründet werden, ohne die Quellen des Verfassungsschutzes zu gefährden. Nach der von Hessen vorgeschlagenen Gesetzesänderung solle es für den Entzug oder die Verweigerung eines Waffenscheins künftig reichen, wenn eine Person beim Verfassungsschutz als Extremist gespeichert sei, heißt es in der Bundesratsinitiative, über die das Magazin berichtet. Der Innenausschuss des Bundesrats hat der Verschärfung am Montag bereits zugestimmt, auch Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) befürwortet sie. +++