Die demokratischen Fraktionen im Hessischen Landtag haben zur Abmilderung der stark gestiegenen Energiekosten einen gemeinsamen Gesetzentwurf eingebracht, der zeitnah die einmalige Auszahlung der von der Bundesregierung für die Rentnerinnen und Rentner beschlossene Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 Euro auch für Versorgungsempfänger aus dem Landesdient und von den Kommunen ermöglicht.
„Die Auswirkungen der dramatisch steigenden Energiepreise für die Menschen und die Wirtschaft in unserem Land beschäftigen uns in vielerlei Hinsicht. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiteres Puzzleteil, um die Folgen abzufangen und sie so gut es geht abzumildern. Er knüpft an das 3. Entlastungspaket des Bundes an. Dort hatte der Bund vor wenigen Wochen beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bekommen sollen. Wir schaffen jetzt eine gesetzliche Grundlage für die Versorgungsempfänger des Landes und der Kommunen“, sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Alexander Bauer.
Ruhestandsbeamtinnen und -beamte erhalten ebenso wie Hinterbliebene eine steuerpflichtige Pauschale in Höhe von 300 Euro. Dies gilt auch für den Kommunalbereich. Für das Land mit seinen rund 85.000 Versorgungsberechtigten bedeutet dies Kosten in Höhe von rund 17 Millionen Euro. Keinen Anspruch haben selbstverständlich diejenigen, die bereits einen Anspruch aus einer Rente oder einer vorrangigen Versorgung haben. +++ pm
