Hessen startet Rückmeldeverfahren für Corona-Soforthilfen

Soforthilfen waren ein entscheidendes Instrument

Fünf Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie startet das Land Hessen ein Rückmeldeverfahren für die im Frühjahr 2020 ausgezahlten Corona-Soforthilfen. Wie das hessische Wirtschaftsministerium am Freitag mitteilte, sind Unternehmen und Freiberufler nun aufgefordert zu prüfen, ob die erhaltenen Mittel tatsächlich einem pandemiebedingten Liquiditätsengpass entsprachen. Bei zu viel erhaltenen Geldern droht eine Rückzahlung.

Insgesamt wurden in Hessen 106.214 Anträge bewilligt – das Fördervolumen betrug rund 957 Millionen Euro. „Die Soforthilfen waren ein entscheidendes Instrument, um in einer existenzbedrohenden Phase Masseninsolvenzen zu verhindern“, sagte Wirtschaftsstaatssekretär Umut Sönmez (SPD). Nun gehe es darum, mögliche Überzahlungen transparent aufzuarbeiten.

Das Rückmeldeverfahren wird vom Regierungspräsidium Kassel koordiniert und vollständig digital abgewickelt. Ab dem 7. Juli erhalten Betroffene gestaffelt per E-Mail eine individuelle Aufforderung zur Rückmeldung – die letzte Welle der Benachrichtigungen ist für den 11. August vorgesehen. Unternehmen können eine Überprüfung umgehen, wenn sie den vollen Betrag der Soforthilfe freiwillig zurückzahlen.

Weitere Informationen sowie technische Hinweise zum Verfahren stellt das Regierungspräsidium Kassel auf seiner Website bereit. +++


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