Die hessische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Reform des Friedhofs- und Bestattungsrechts vorgelegt. Innenminister Roman Poseck teilte mit, das bestehende Gesetz solle behutsam weiterentwickelt werden, um mehr Raum für Individualität und Trauer zu schaffen.
Die Neuregelung sieht unter anderem strengere Qualitätsstandards für Leichenschauen und erweiterte Rechte für Eltern von Sternenkindern vor. Ein zentraler Punkt ist die Verlängerung der Bestattungsfrist von bisher 96 Stunden auf zehn Tage. Damit reagiert die Landesregierung auf die Praxis vieler Gemeinden, die Frist bereits jetzt häufig zu verlängern.
Zudem wird klargestellt, wer im Todesfall für die Organisation der Bestattung zuständig ist - insbesondere wenn Angehörige nicht erreichbar sind oder in Pflegeeinrichtungen lebende Personen verstorben sind.
Der Gesetzentwurf wurde am Mittwoch im Landtag in erster Lesung beraten. Er soll das bisherige, bis Jahresende befristete Friedhofs- und Bestattungsgesetz ablösen. Nach Angaben des Ministers hat sich die aktuelle Regelung grundsätzlich bewährt, bedürfe aber punktueller Anpassungen. +++
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