Hessen: Opposition gegen mehr Videoüberwachung

FDP: Schwarz-Grün will nahezu grenzenlose Überwachung

Videoüberwachung

CDU und Grüne planen, den regelhaften Einsatz von Videokameras erheblich zu erweitern. Die geplante Ausweitung der Videoüberwachung durch die Sicherheitsbehörden stößt im hessischen Landtag auf Kritik. In der Debatte sagte der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Günter Rudolph: „Jedes Gesetz, das die innere Sicherheit betrifft, muss die Balance wahren zwischen den berechtigten Sicherheitsinteressen und den grundgesetzlichen Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger. Diese Balance fehlt den Plänen des Innenministers für eine pauschale Ausweitung der permanenten Videoüberwachung auf alle Bahnhöfe, Flughäfen, Sportstätten, Einkaufszentren und sogar Packstationen vollständig. Minister Beuth und der Rest der schwarzgrünen Landesregierung missachten mit diesem Vorhaben das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung in grober Weise.“

„CDU und Grüne nehmen sehenden Auges den nächsten Bruch der hessischen Verfassung und des Grundgesetzes in Kauf – nachdem sie schon bei der Besetzung der Spitze des Hessischen Landeskriminalamtes und bei der Gründung der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Regelungen geschaffen haben, die verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft sind und die deswegen vom Staatsgerichtshof überprüft werden. Und nun also die Pläne zur Ausweitung der Videoüberwachung. In der Expertenanhörung hier im Hessischen Landtag war das Urteil der Staats- und Verfassungsrechtler eindeutig, die Bewertungen reichten von ‚verfassungsrechtlich kritisch bis eindeutig verfassungswidrig. Dass sich der Innenminister, den verfassungsrechtliche Bedenken bekanntermaßen nur am Rande interessieren, davon nicht beeindrucken lässt, passt ins Bild. Aber dass die Grünen, die sich doch andernorts so gerne als Partei der Bürgerrechte darstellen, all dies stumm abnicken – das ist erschütternd. Ein Gesetz, das mehr Probleme schafft als es löst, das in Konflikt zur Verfassung steht und elementare Bürgerrechte missachtet, darf nicht verabschiedet werden. Ich fordere den Innenminister und die schwarzgrüne Landesregierung deswegen auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.“

Alexander Bauer (CDU), findet klare Worte zu den Vorwürfen der SPD

„Hessen zählt zu den sichersten Ländern der Bundesrepublik. Und das ist kein Zufall, sondern hängt auch mit der Prioritätensetzung der schwarz-grünen Landesregierung und der engagierten Arbeit unserer Polizeibediensteten zusammen. Wir Christdemokraten wollen für unsere Sicherheitsbehörden moderne Einsatztechnik und einen praxistauglichen Handlungsrahmen. Dazu gehört Videosicherheitstechnik. Ihr Einsatz muss stets geeignet, erforderlich und verhältnismäßig sein. Fest installierte Anlagen werden zudem alle zwei Jahre überprüft, ob die Voraussetzungen für ihren Betrieb weiterhin vorliegen. Unstreitig schreckt Bildübertragung Kriminelle ab, hilft Straftäter zu überführen und erhöht das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Gerade bei Eigentumsdelikten, Körperverletzungen, Sachbeschädigungen und dem Drogenhandel zeigt die Videosicherheitstechnik nicht nur eine abschreckende Wirkung und verhindert so Straftaten, sondern hilft auch erheblich bei der Aufklärung von Straftaten. Die aktuelle Polizeiliche Kriminalitätsstatistik verdeutlicht: Die Aufklärungsquote bei Straftaten von 65,6 Prozent ist der mit Abstand höchste jemals gemessene Wert seit Einführung der Kriminalitätsstatistik bei einem gleichzeitigen Rückgang von Straftaten um 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Hessen ist so sicher wie noch nie! Von der durch die SPD behaupteten „grenzenlosen Videoüberwachung“ kann also keine Rede sein. Insbesondere dann nicht, wenn in Hessen insgesamt rund 300 Kameras durch Polizei- und Gefahrenabwehrbehörden betrieben werden, während im rot-rot-grün regierten Berlin über 22.000 Kameras den öffentlichen Raum überwachen.“

FDP: Schwarz-Grün will nahezu grenzenlose Überwachung

„Eine Videoüberwachung im öffentlichen Raum darf es nur an neuralgischen Punkten geben“, erklärte Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn. Der FDP-Vizepräsident des Hessischen Landtags und Sprecher für Datenschutz der Fraktion der Freien Demokraten zeigt sich entsetzt über die Pläne der schwarz-grünen Koalition, die Sicherheitsgesetze so zu verschärfen, dass eine nahezu grenzenlose Videoüberwachung möglich wird. „Die Landesregierung will Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Bereichen an Flughäfen, Bahnhöfen, Sportstätten, Einkaufszentren und Packstationen ermöglichen, unabhängig davon, ob tatsächlich Anhaltspunkte für drohende Straftaten vorliegen. Es geht nicht mehr um neuralgische Punkte“, verdeutlicht Hahn anlässlich der heutigen Plenardebatte über die drohende Ausweitung der Videoüberwachung.  Videoüberwachung sei zwar legitim, um gewalttätige, terroristische und kriminelle Übergriffe zu unterbinden oder einzudämmen. „Sie ist aber ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und muss deshalb im Verhältnis zum angestrebten Erfolg stehen. Es müssen tatsächlich Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen“, verdeutlicht Hahn und ergänzt: „Die Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit muss in Bezug auf die Videoüberwachung von Einkaufszentren, Sportstätten und Packstationen zugunsten der Freiheit ausfallen. Aus der Sicht der Freie Demokraten ist die Ausweitung der Videoüberwachung nicht mehr verhältnismäßig und verfassungsrechtlich äußerst problematisch. Wenn Schwarz-Grün nicht zur Vernunft kommt, droht der Landesregierung nach den Klagen von SPD und Freien Demokraten gegen das Sondervermögen, gegen die rechtliche Konstruktion der Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit und gegen die Besetzung der LKA-Spitze mit einem politischen Beamten eine erneute Klage der Opposition vor dem Staatsgerichtshof!“ +++