Aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens in Hessen entspannt sich die Corona-Lage auch in Fulda zunehmend.
- Ab Mittwoch, Mai 2022 gelten im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda angepasste Besuchsvorgaben:
- 1-1-1 Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person Besuch erhalten, die geimpft, genesen oder getestet ist während den Besuchszeiten.
o 3G-Regel: geimpft/geboostert oder getestet oder genesen
- Besucher*innen müssen entweder:
- vollständig geimpft sein, h. die Zweitimpfung liegt mind. 14 Tage zurück. Bitte Impfnachweis mitbringen.
- genesen sein: Person war innerhalb der letzten drei Monate mit SARS-CoV-2 infiziert und gilt als genesen (sog. immungesunde Personen).
- Bitte Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder Positivbefund
- getestet sein: aktueller negativer Bürgertest (max. 24 Stunden alt) Teststellen: corona-test-hessen.de
- Ergebnisse eines Selbsttests sind für Klinikbesuche nicht gültig!
- Geimpfte/Geboosterte und Genesene müssen keinen zusätzlichen Antigen-Schnelltest mehr
- Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest
- Besucher*innen werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien am Haupteingang der Klinik bereitzuhalten sowie einen entsprechenden Statusnachweis.
o Besuchszeit: täglich von 14:00 – 18:00 Uhr. Letzter Einlass um 17:00 Uhr.
- Besuchsdauer: 1
- Ausnahmen und Sonderregelungen von der Besuchsregelung sind weiterhin möglich, B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Ju- gendpsychiatrie) nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen.
- In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet werden und gegebenenfalls im Familienzimmer unterge- bracht werden.
- Außerdem ist ein weiterer Besuch durch eine „geimpfte, genesene oder getestete Person“ auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet.
- Für Kinder unter 16 Jahren gilt weiterhin ein
- Im Krankenhaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95–Maske und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. +++