Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda lockert Besuchsregeln

Aufgrund des kontinuierlichen Rückgangs des Infektionsgeschehens in Hessen entspannt sich die Corona-Lage auch in Fulda zunehmend.

  • Ab Mittwoch, Mai 2022 gelten im Herz-Jesu-Krankenhaus Fulda angepasste Besuchsvorgaben:
  • 1-1-1 Regel: Jeder Patient darf pro Tag für eine Stunde von einer Person Besuch erhalten, die geimpft, genesen oder getestet ist während den Besuchszeiten.

o    3G-Regel: geimpft/geboostert oder getestet oder genesen

  • Besucher*innen müssen entweder:
  • vollständig geimpft sein, h. die Zweitimpfung liegt mind. 14 Tage zurück. Bitte Impfnachweis mitbringen.
  • genesen sein: Person war innerhalb der letzten drei Monate mit SARS-CoV-2 infiziert und gilt als genesen (sog. immungesunde Personen).
    • Bitte Genesenen-Nachweis des Gesundheitsamtes oder Positivbefund
  • getestet sein: aktueller negativer Bürgertest (max. 24 Stunden alt) Teststellen: corona-test-hessen.de
    • Ergebnisse eines Selbsttests sind für Klinikbesuche nicht gültig!
  • Geimpfte/Geboosterte und Genesene müssen keinen zusätzlichen Antigen-Schnelltest mehr
  • Ungeimpfte müssen einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest
  • Besucher*innen werden gebeten, ein gültiges Ausweisdokument zum Abgleich der Personalien am Haupteingang der Klinik bereitzuhalten sowie einen entsprechenden Statusnachweis.

o    Besuchszeit: täglich von 14:00 – 18:00 Uhr. Letzter Einlass um 17:00 Uhr.

  • Besuchsdauer: 1
  • Ausnahmen und Sonderregelungen von der Besuchsregelung sind weiterhin möglich, B. bei Schwerstkranken, in palliativen und medizinisch begründeten Fällen (z.B. Kinder- und Ju- gendpsychiatrie) nach vorheriger telefonischer Absprache mit den Stationen.
  • In der Geburtshilfe dürfen werdende Mütter durch eine festgelegte, symptomfreie, gesunde Person während der Geburt begleitet werden und gegebenenfalls im Familienzimmer unterge- bracht werden.
    • Außerdem ist ein weiterer Besuch durch eine „geimpfte, genesene oder getestete Person“ auf der Wochenstation im Familienzimmer oder Zimmer mit Begleitperson gestattet.
  • Für Kinder unter 16 Jahren gilt weiterhin ein
  • Im Krankenhaus gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2/KN95–Maske und die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. +++