Heizungsgesetz könnte gestaffelt nach Baujahr gelten

Heizungsstreit: FDP will CO2-Bepreisung vorziehen

Besitzer älterer Immobilien könnten bei der Umsetzung des umstrittenen Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) mehr Zeit bekommen. Entsprechende Überlegungen diskutierte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) am Donnerstagabend laut Bericht der „Welt am Sonntag“ mit führenden Vertretern des Handwerks, der Heizungsindustrie und der Energieberater-Branche. Demnach könnten Häuser mit Baujahr vor 1995 erst ab dem Jahr 2025 von den Regeln des neuen Heizungsgesetzes betroffen sein. Häuser mit jüngerem Baujahr könnten demgegenüber als „Wärmepumpen-ready“ klassifiziert werden, so dass die Vorschriften zur Heiztechnik hier früher in Kraft treten.

Hintergrund der Überlegung ist, dass seit 1995 eine Novelle der Wärmeschutzverordnung gilt: Häuser die danach gebaut wurden, sind vergleichsweise gut gedämmt und eignen sich deshalb oft bereits für den Einbau einer Wärmepumpe, ohne dass größere Sanierungsmaßnahmen notwendig wären. In solchen Gebäuden könnten die geplanten Regeln zum Einbau der Wärmepumpe schon etwa Mitte 2024 in Kraft treten, hieß es in der Runde. Dabei handele es sich jedoch nur um erste Überlegungen, nicht um ein festes Konzept. Es sei jedoch überdies von Vorteil, wenn das GEG im Sommer und nicht, wie bislang geplant, mitten in der Heizperiode am 1. Januar in Kraft treten würde: Im Winter treten die meisten Heizungsschäden auf, so dass es für Eigentümer und Wärmebranche eine besondere Herausforderung wäre, die neuen Regeln gleich in einer Vielzahl von Einbaufällen in der Kältesaison anwenden zu müssen. Käme es zu einem gestaffelten Inkrafttreten des Gesetzes, würde der mit rund 70 Prozent größte Teil des Gebäudebestandes erst 2025 von den neuen Regeln erfasst werden. Das GEG schreibt vor, dass neue Heizungen auf Basis von 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Diese Vorgabe erreichen praktisch nur Wärmepumpen oder Hybrid-Heizsysteme. Andere Regeln und Fristen des von Habeck vorgelegten Gesetzesentwurfes werd  en derzeit im Deutschen Bundestag debattiert.

Heizungsstreit: FDP will CO2-Bepreisung vorziehen

Die FDP drängt im Heizungsstreit weiter auf ein Vorziehen der CO2-Bepreisung. „Der Emissionshandel wird ohnehin ab 2027/28 auf europäischer Ebene auf den Gebäudesektor ausgeweitet. Wenn wir damit in Deutschland schon früher beginnen, können wir die Klimaziele sogar schon früher erreichen“, sagte Fraktionschef Christian Dürr der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Es ist eine gute Idee, verstärkt auf den Emissionshandel zu setzen. Den CO2-Ausstoß mit Verboten zu senken ist deutlich teurer.“ Unter Experten gilt eine CO2-Bepreisung als kosteneffizientes Mittel. Das Wirtschaftsministerium unter Leitung von Robert Habeck (Grüne) will jedoch nicht nur auf dieses Mittel setzen und fürchtet sprunghaft steigende Verbraucherpreise. Im Heizungsstreit sieht Dürr in einem zweiten Punkt noch Gesprächsbedarf: „Technologieoffenheit ist bislang nur von der Überschrift her im Gesetz angelegt und praktisch noch nicht umsetzbar. Genau darüber müssen wir reden  „, sagte er. Konkret müssten „die rechtlichen Hürden dafür ausgeräumt werden, auch neue Gas- oder Ölheizungen einzubauen, die auf Wasserstoff oder synthetische Kraftstoffe umgestellt werden können“, sagte der FDP-Fraktionschef. So müsse sichergestellt werden, „dass in Häusern, für die Wärmepumpen schlicht keinen Sinn machen, etwa wegen horrender Kosten für Umbau und Dämmung, andere Technologien genutzt werden können“. Eine Lösung müsse sich in den kommenden Wochen noch ergeben, sagte Dürr. Entscheidend sei, dass das Gebäudeenergiegesetz gut werde. „Ob wir das eine Woche früher oder später schaffen, ist für die Menschen nicht entscheidend.“ +++