HDE will Verfassungsbeschwerde für Sonntagsöffnung einreichen

Kirchen warf er Doppelzüngigkeit vorgeworfen

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Der Handelsverband Deutschland (HDE) will dem jahrzehntelangen Kampf um jede einzelne Sonntagsöffnung durch einen verlässlichen Rechtsrahmen ein Ende setzen. „Wir sind entschlossen, Verfassungsbeschwerde einzureichen, um Rechtsklarheit zu bekommen“, sagte HDE-Präsident Josef Sanktjohanser der „Welt“. Dazu komme es voraussichtlich bereits in den nächsten Monaten. Sollte die Verfassungsbeschwerde ihr Ziel nicht erreichen, werde der Handelsverband eine Initiative für eine Grundgesetzänderung ergreifen.

„Quer durch die Parteien gibt es Befürworter unserer Auffassung“, sagte Sanktjohanser. Die Öffnung von Geschäften am Sonntag ist nach laufender Rechtsprechung in Deutschland nur gestattet, wenn sie anlässlich einer kulturellen oder ähnlichen Veranstaltung erfolgt, etwa einem Volksfest. Gegen verkaufsoffene Sonntage klagen Gewerkschaften und Kirchen vor Ort regelmäßig, oft mit Erfolg. Die Coronakrise habe die Situation für die Innenstädte jedoch dramatisch verschärft, so der Handelspräsident: „Viele Bürgermeister stellen sich hinter uns, egal, welches Parteibuch sie in der Tasche haben.“

Den Kirchen warf er Doppelzüngigkeit vor: „Wallfahrtsorte werden immer wieder großzügig mit Sonntagsöffnungszeiten ausgestattet, ohne dass jemand protestiert.“ Dabei wolle der HDE keine völlige Liberalisierung. Angestrebt würden lediglich maßvolle Öffnungsmöglichkeiten in einem „einem begrenztem Zeitfenster“ von 13 bis 18 Uhr an vier bis zwölf Sonntagen pro Jahr. Große Hoffnungen richte der Handel nun auf das bevorstehende Weihnachtsgeschäft. Es werde voraussichtlich früher einsetzen als gewohnt, wohl schon im Oktober. „Es besteht Nachholbedarf“, so Sanktjohanser. „Man gönnt sich etwas und macht Geschenke.“ Es bestehe eine Chance, dass die Kaufleute die Einbrüche der vergangenen Monate zu einem Teil ausgleichen könnten. +++