Handelsverband Hessen fordert ein Ende der „2G-Regel“ für Einzelhandelsgeschäfte

Eine 2G-Regelung im Einzelhandel ist obsolet

Der bayrische Verwaltungsgerichtshof hat am gestrigen Mittwoch die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandelsgeschäften auf Geimpfte und Genesene vorläufig außer Vollzug gesetzt. Damit ist neben Niedersachsen ein weiteres Nachbarbundesland Hessens von der 2G-Regelung im Handel befreit. Der Handelsverband Hessen fordert erneut, dass in Hessen die 2G-Zugangsbeschränkungen für den kompletten Einzelhandel außer Kraft gesetzt werden muss. „Die hessische Landesregierung muss die unverhältnismäßige und geschäftsschädigende 2G-Regelung besser heute als morgen aufheben“, so Sven Rohde, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Hessen. Sven Rohde weist abermals darauf hin, dass der Einzelhandel sich seiner Verantwortung bewusst sei und dieser zu keiner Zeit als Pandemietreiber bezeichnet werden konnte. Schutzmaßnahmen im Handel, wie beispielsweise das Tragen einer Maske und das Einhalten der Abstände zeigen ihre Wirkung und machen eine 2G-Regelung im Einzelhandel obsolet. +++