Haftbefehl gegen NSU-Helfer Ralf W. aufgehoben

Es liege keine Fluchtgefahr des Angeklagten vor

Festnahme

München. Der Haftbefehl gegen den NSU-Helfer Ralf W. ist am Dienstag aufgehoben worden. Damit wurde dem Antrag seiner Verteidiger mit Zustimmung der Bundesanwaltschaft stattgegeben, teilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch mit. In der Begründung hieß es, dass keine Fluchtgefahr des Angeklagten mehr vorliege. Der Angeklagte hat sich bereits etwa sechs Jahre und acht Monate in Untersuchungshaft befunden. Nachdem der Senat gegen Ralf W. vergangene Woche zehn Jahre Haft verhängt hat, sind höchstens noch drei Jahre und vier Monate zu vollstrecken, sollte das Urteil rechtskräftig werden. „Die verbleibende Straferwartung ist daher im konkreten Fall nicht mehr so hoch, um einen erhöhten Fluchtanreiz zu begründen“, teilte das Gericht mit. Der Senat folgt damit der Einschätzung des Generalbundesanwalts in Karlsruhe. +++