Justizminister Christian Heinz hat heute, am dritten Tag seiner Rechtsstaats-Tour durch Hessen, die Bundesratsinitiative der Hessischen Landesregierung zum „stärkeren Schutz vor häuslicher Gewalt durch elektronische Aufenthaltsüberwachung“ vorgestellt. Die Initiative zielt darauf ab, die elektronische Fußfessel als Instrument zum Schutz vor häuslicher Gewalt bundesweit auszuweiten und im Gewaltschutzgesetz zu verankern.
Dringender Handlungsbedarf
Die erschreckenden Zahlen des Bundeskriminalamtes zeigen den dringenden Handlungsbedarf: Allein im Jahr 2023 wurden über eine Viertelmillion Menschen Opfer häuslicher Gewalt, ein Anstieg von 6,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In über 70 Prozent der Fälle waren Frauen betroffen. Häufig werden Annäherungs- und Kontaktverbote missachtet, was in einigen Fällen zu tragischen Tötungsdelikten führt.
Elektronische Fußfessel als wirksames Instrument
Die elektronische Fußfessel hat sich in Ländern wie Spanien als wirksames Mittel zur Durchsetzung von gerichtlichen Kontakt- und Näherungsboten erwiesen. Sie ermöglicht eine Echtzeitüberwachung und kann so dazu beitragen, Opfer effektiv zu schützen.
Modell Lahn-Dill als Vorbild
Justizminister Heinz besuchte im Rahmen seiner Rechtsstaats-Tour auch den Runden Tisch gegen häusliche Gewalt im Lahn-Dill-Kreis. Dort wird seit 2019 ein Modellprojekt erprobt, das behördliche und familiengerichtliche Verfahrensabläufe in Fällen häuslicher Gewalt effizienter gestaltet und beschleunigt. Dieses Modellprojekt dient als Vorbild für eine erfolgreiche Zusammenarbeit verschiedener Akteure im Kampf gegen häusliche Gewalt.
Die Hessische Landesregierung setzt sich mit ihrer Bundesratsinitiative für einen stärkeren Schutz vor häuslicher Gewalt ein. Die elektronische Fußfessel kann ein wichtiges Instrument sein, um Opfer effektiv zu schützen und weitere Tragödien zu verhindern. Es ist nun an der Bundesregierung, zu handeln und die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu schaffen. +++
