Die weißrussische Regierung kann laut eines Gutachtens wegen der erzwungenen Landung einer Ryanair-Maschine im vergangenen Monat wegen Verstoßes gegen das Völkerrecht verklagt werden. Das berichtet der „Spiegel“ in seiner neuen Ausgabe. Zu diesem Ergebnis kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags in einem Gutachten. Grundlage für eine mögliche Klage könne die Chicagoer Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt sein. Weißrussland hatte das Flugzeug auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Landung in Minsk gezwungen, um den mitreisenden Regimekritiker Roman Protassewitsch und dessen Freundin festzunehmen. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag könne einen Verstoß gegen das Völkerrecht feststellen, aber keine Strafe gegen die Verantwortlichen verhängen, heißt es in dem Gutachten. Der Vorsitzende des Europaausschusses im Bundestag, Gunther Krichbaum, forderte die Europäische Union auf, Litauen, Griechenland oder Irland zu einer Klage zu ermuntern. Die EU könne nicht selbst klagen, weil dies Staaten vorbehalten sei. Sie könne aber ein wichtiges politisches Signal an die weißrussische Führung senden. +++
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