Gutachten: Montagefehler verursachte tödlichen Arbeitsunfall an Windenergieanlage bei Birstein

Nach dem tödlichen Arbeitsunfall an einer Windenergieanlage bei Birstein am 25. Februar 2026 liegen der Staatsanwaltschaft Hanau und der Polizei neue Erkenntnisse zur Ursache des Unglücks vor. Bei dem Unfall waren zwei 32 Jahre alte Arbeiter ums Leben gekommen. Sie befanden sich in einer speziell konstruierten Arbeitsbühne, die aus einer Höhe von mehr als 60 Metern abstürzte.

Im Mittelpunkt der Ermittlungen stand die Klärung der Unfallursache und des genauen Hergangs. Die Ergebnisse eines noch am Unfalltag beauftragten Sachverständigen liegen inzwischen vor. Dem Gutachten zufolge konnten weder technische Defekte noch ein Materialversagen festgestellt werden.

Die Auswertung der gesicherten Spuren ergab vielmehr Hinweise auf einen Montagefehler durch einen der beiden verunglückten Arbeiter. Nach den Feststellungen des Sachverständigen wurde eine von drei manuell anzubringenden Schraubverbindungen, mit denen die Arbeitsbühne rund um die Elemente des Windradturms befestigt wird, fehlerhaft montiert.

Nach dem Entfernen der Kranketten wird das Gewicht der Arbeitsbühne grundsätzlich von den drei Befestigungen getragen. Aufgrund der fehlerhaft ausgeführten Schraubverbindung versagte die Befestigung, wodurch die Arbeitsbühne abstürzte und es zu dem tödlichen Unfall kam.

Mit Vorlage des Gutachtens sind die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Polizei zur Unfallursache nach eigenen Angaben weitestgehend abgeschlossen. +++


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