„Grup Yorum“ - Stadt Fulda wurde getäuscht

Fuldas OB Dr. Heiko Wingenfeld

Fulda. Das Messegelände auf der Fulda–Galerie soll nicht für ein Konzert der türkischen Gruppe „Grup Yorum“ zur Verfügung stehen. Der Grund: Die Veranstaltung wurde bei der Anmeldung lediglich als „Fest der Völker“ deklariert, der Veranstalter hatte die Stadt Fulda zu keinem Zeitpunkt über den geplanten Auftritt von „Grup Yorum“ informiert. Zudem fehlt das notwendige Sicherheitskonzept, das der Veranstalter laut Anforderung der Stadt Fulda hätte vorlegen müssen.

Die „Grup Yorum“ gehört nach Einschätzung des Bundesinnenministeriums und des Verfassungsschutzes zu den Unterstützern der seit 1998 in Deutschland verbotenen DHKP-C. Seit 2002 wird diese von der Europäischen Union als terroristische Organisation gelistet. „Die Stadt Fulda wurde getäuscht“, so Oberbürgermeister Dr. Heiko Wingenfeld. Erst aus den sozialen Medien habe die Stadt erfahren, dass die Veranstaltung als großes Europakonzert der Gruppe „Grup Yorum“ geplant war. Das ändere den Charakter der Veranstaltung vollkommen, auch was die Besucherzahlen und die Sicherheitslage angehe, so dass die Stadt das Messegelände nicht zur Verfügung stellen könne, so Wingenfeld. Der Veranstalter versucht nun, die Durchführung der Veranstaltung gerichtlich durchzusetzen.

Vor der Stadtwache in Fulda, fand dazu heute eine Kundgebung statt. Mehr dazu später.  +++

 


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2 Kommentare

  1. Wer unsere demokratische Grundordnung ablehnt hat hier nichts verloren. Das gilt auch für ausländische marxistisch-leninistischen Gruppierungen. Diesen Gesellschaftsfeinden dürfen wir keine Plattform bieten. Auch wenn ich Erdogan und seine Politik nicht unterstütze, so ist er doch demokratisch gewählt. Und das ist allemal besser als eine sozialistische Gesellschaft, wie sie diese Band durch eine Revolution erreichen will. Das Auftrittsverbot ist absolut gerechtfertigt.

  2. Schwaches Statement vom Fuldaer Oberbürgermeister. Warum gibt Dr.Heiko Wingenfeld die Fehler der Stadt nicht zu ? Die Begründungen der Stadt Fulda und von Dr,Heiko Wingenfeld sind sehr dünn. Ich bezweifel das diese Begründungen vor dem Verwaltungsgericht eine Chance haben. Wahrscheinlich wurde von Seiten des Veranstalters ein Eilantrag gestellt, sollte das Urteil für die Stadt Fulda negativ ausfallen, könnte die ganze Sache für Fulda ein Spaß im sechsstelligen Bereich werden. Regreßansprüche wären für den Veranstalter legitim. Nimmt man die Besucherzahlen von den Konzerten in Oberhausen (14.000) und rechnet den Eintritt, sonstige Kosten und und..... dazu könnten viele soziale Einrichtungen in Fulda gut leben. Arglistige Täuschung als Grund angeben, ist auch eine sehr mutige Begründung. Als Veranstalter einer großen Veranstaltung muß der Veranstalter kein Line-up sofort benennen. Ich würde mal sagen....... Heiko das war ein Griff ins ***

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