Berlin. In der Debatte um den vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf einer Vorratsdatenspeicherung haben die Grünen ein juristisches Nachspiel angekündigt. „Wir haben gegen die letzte Vorratsdatenspeicherung erfolgreich in Karlsruhe geklagt und werden auch diesmal gegen das grundrechtsfeindliche Vorhaben der Großen Koalition gerichtlich vorgehen“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Konstantin von Notz, der „Rheinischen Post“. Unter einer Vorratsdatenspeicherung versteht man die Speicherung personenbezogener Daten durch oder für öffentliche Stellen, ohne dass die Daten aktuell benötigt werden. Die Bundesregierung um Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwoch beschlossen, eine Speicherung von Telekommunikationsdaten für maximal zehn Wochen zuzulassen und begründete dies mit dem Kampf gegen den Terror. +++ fuldainfo
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