Grüne Finanzminister fordern komplettes Soli-Aus

Ab etwa 100.000 Euro pro Kopf und Jahr kann es zu Mehrbelastungen kommen

Solidaritätszuschlag

Die drei grünen Landesfinanzminister aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Bremen streben die völlige Abschaffung des Solidaritätszuschlags auch für hohe Einkommen an. Das von der schwarz-roten Bundesregierung beschlossene Soli-Aus nur für geringe und mittlere Einkommen sei „verfassungsrechtlich eine gefährliche Schlitterpartie“, sagte die Stuttgarter Ressortchefin Edith Sitzmann der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Einen entsprechenden Antrag will sie gemeinsam mit ihren Kollegen kommende Woche im Finanzausschuss des Bundesrats einbringen. Die Minister wollen im Gegenzug der Einkommensteuertarif reformieren. Dafür soll der Spitzensteuersatz von derzeit 42 auf 48 Prozent steigen, allerdings erst ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 150.000 Euro für Einzelpersonen und 300.000 Euro für Paare. „Ab etwa 100.000 Euro pro Kopf und Jahr kann es zu Mehrbelastungen kommen, allerdings zunächst in sehr geringem Umfang“, sagte Sitzmann der FAS. „Selbst wer 500.000 Euro zu versteuern hat, müsste 10.000 Euro oder zwei Prozent seines Einkommens zusätzlich an den Fiskus abtreten.“

Schon bisher sei inklusive Reichensteuer und Soli-Zuschlag ein Satz von bis zu 47,47 Prozent fällig gewesen. Im Gegenzug sollen untere und mittlere Einkommen entlastet werden, etwa durch einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Eine Familie mit 50.000 Euro Jahreseinkommen würde dadurch 600 Euro sparen. Nach den Beschlüssen der Großen Koalition soll der Soli-Zuschlag zum 1. Januar lediglich für Jahreseinkommen bis ungefähr 60.000 Euro für Alleinstehende und 120.000 für Verheiratete komplett entfallen. Davon profitieren 90 Prozent der Steuerzahler, der Staat muss aber nur auf 50 Prozent der Einnahmen verzichten. Mit ihrem Vorstoß bauen die grünen Minister bereits eine Verhandlungsposition für den Fall auf, dass eine mögliche schwarz-grüne Regierung aufgrund eines Verfassungsgerichtsurteils abermals über den Zuschlag entscheiden muss. +++