Hunderte Zöllnerinnen und Zöllner waren gestern in ganz Deutschland im Einsatz, um die Einhaltung des Mindestlohns zu überprüfen. Auch in Nord-, Ost- und Mittelhessen beteiligten sich 100 Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Gießen an der Aktion. Unterstützt wurden sie dabei von den örtlichen Finanzämtern und Jobcentern.
Insgesamt kontrollierten die Einsatzkräfte 88 Arbeitgeber in verschiedenen Branchen, darunter Wäschereien, Friseursalons, Kosmetikstudios und Gastronomiebetriebe. Dabei wurden über 270 Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsbedingungen befragt.
Im Fokus der Kontrollen stand nicht nur die Einhaltung des Mindestlohns von 12,41 Euro pro Stunde, sondern auch die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der Arbeitszeiten. In acht Betrieben ergaben sich Hinweise auf Verstöße, die nun genauer untersucht werden.
Neben Mindestlohnverstößen deckten die Zöllner auch Fälle illegaler Beschäftigung auf. Acht Personen wurden angetroffen, die ohne die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beschäftigt waren. Betroffen waren Nagelstudios, ein Barbershop und ein Schnellrestaurant. Gegen die Arbeitnehmer wurden Strafverfahren eingeleitet, über ihren weiteren Aufenthalt entscheiden nun die Ausländerbehörden. Auch die Arbeitgeber müssen mit Konsequenzen rechnen.
Bereits im vergangenen Jahr hatte das Hauptzollamt Gießen rund 212 Verfahren wegen Mindestlohnverstößen eingeleitet. Die Kontrollen zeigen, dass die Einhaltung des Mindestlohns und der Arbeitsbedingungen weiterhin ein wichtiges Thema ist. +++