
Der Bundespolizeibeauftragte Uli Grötsch hat ein stärkeres Vorgehen gegen mögliche AfD-Mitglieder bei der Bundespolizei gefordert. Eine AfD-Mitgliedschaft und eine Tätigkeit als Polizeibeamter „sind nicht miteinander vereinbar“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“.
„Die AfD hat es nun ja auch schriftlich vom Verfassungsschutz bekommen, dass sie eine rechtsextreme Partei ist“, erklärte er. Der Gesetzgeber habe schon im November 2023 mit einer klaren Intention das Bundesdisziplinarrecht geändert. Auf die Frage, ob das Recht stärker angewendet werden müsse, antwortete Grötsch: „Ja. Das erwarte ich.“ Eine Mitgliedschaft mit sichtbarem Engagement für die AfD müsse „die Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben“, sagte er. „Engagement heißt für mich, man setzt sich offen für die Partei ein, kandidiert für den Gemeinde- oder Stadtrat oder gar für den Bundestag.“
Beauftragter will sexuelle Belästigung bei der Polizei thematisieren
Das Thema sexuelle Belästigung bei der Bundespolizei wird nach den Worten des Bundespolizeibeauftragten Uli Grötsch in seinem anstehenden Jahresbericht eine Rolle spielen. „Ich glaube, staatliche Institutionen sind dahingehend in einer besonderen Verantwortung“, sagte Grötsch der „Rheinischen Post“ weiter. Seine Erwartung gegenüber den Polizeibehörden des Bundes sei, „dass überall in den Behörden – mit Nachdruck von der Leitungsebene – Nulltoleranz gegenüber Sexismus und sexueller Belästigung herrscht“. Da gebe es Nachholbedarf, so Grötsch. Gleichwohl seien Sexismus und sexuelle Belästigung gesamtgesellschaftliche Probleme. „Sie haben bei den Polizeibehörden genauso wenig zu suchen wie anderswo in unserer Gesellschaft“, erklärte Grötsch. Seinen Jahresbericht will der Beauftragte Ende Juni vorstellen. +++
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