Grillfürst klagt mit Eilantrag gegen anhaltende Schließung des Fachhandels

Regierung handelt völlig konzeptlos zum Nachteil vieler Unternehmen

Grillfürst-Geschäftsführer Joachim Weber

Mit den neuen Coronalockerungen, die seit Montag, 8. März, in Kraft getreten sind und unter anderem die Öffnung von Buchläden sowie Baumärkten und Gartencentern erlaubt, sieht Grillfürst einen klaren Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Aus diesem Grund hat das Unternehmen eine Klage beim hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel sowie bei den Verwaltungsgerichten in Gießen und Kassel mit Eilverfahren eingereicht. „Wir sehen in dieser Entscheidung eine klare und sachgrundfreie Benachteiligung von Fachhändlern jeglicher Branche. Es ist für mich nicht nachvollziehbar, weshalb Baumärkte und insbesondere Buchhandlungen öffnen dürfen, wir als Fachgeschäft aber nicht. Auch unsere Kunden sind verwundert. Sie rufen täglich an und fragen nach, ob wir denn auch geöffnet haben“, sagt Grillfürst-Geschäftsführer Joachim Weber.

Das Unternehmen habe sein Hygienekonzept so angepasst, dass ein Kunde pro 50 Quadratmeter Verkaufsfläche in den Filialen vorgesehen ist, – höchstens aber fünf gleichzeitig. Zudem stünde kostenloses Desinfektionsmittel am Eingangsbereich zur Verfügung. „Unsere Kunden dürfen nur mit einem Einkaufskorb die Filiale betreten, der nach dem Besuch von unseren Mitarbeitern desinfiziert wird. Sind keine vorhanden, darf auch kein weiterer Kunde den Verkaufsraum betreten. Wir passen die Kundenanzahl so an, dass unsere Mitarbeiter die Einhaltung der Regeln wie Mindestabstand und Tragen einer medizinischen Mund-Nasenmaske jederzeit überprüfen können“, erklärt Weber.

Für den Geschäftsführer sei weder die Bundesregierung noch die Landesregierung in der Lage, mit der aktuellen Situation richtig umzugehen, sie handle völlig willkürlich und undurchsichtig. „Das Risiko, sich in unseren weitläufigen Filialen in die Quere zu kommen ist geringer als in Baumärkten und erst recht geringer als in Buchhandlungen. In Baumärkten wird ein ähnliches Sortiment angeboten, wie wir es führen. Wenn sie öffnen können und wir nicht, entsteht für uns ein klarer Wettbewerbsnachteil“, bringt es Weber auf den Punkt. Gegenüber der Filiale in Gründau dürfe seit Montag beispielsweise Bauhaus wieder öffnen. „Wir dürfen lediglich Click and Meet anbieten, obwohl mit maximal 3 Kunden gleichzeitig und einem ausgereifteren Hygienekonzept kaum Risiko für eine Ansteckung besteht.“ Mit der Klage und dem Eilverfahren erhofft sich der Geschäftsführer nun, baldmöglichst ebenfalls die Türen für seine Kunden öffnen zu können und auch anderen Geschäften die Chance zu geben, wieder Kundschaft zu empfangen. +++ pm