Görig: „Finanzen in geordneten Bahnen“

Vogelsbergkreis kann Kommunalen Schutzschirm vorzeitig verlassen

Der Vogelsbergkreis kann den Kommunalen Schutzschirm des Landes vorzeitig verlassen – und zwar fünf Jahre früher als ursprünglich vereinbart. Landrat Manfred Görig (SPD) spricht in diesem Zusammenhang von einem „Auftakt einer neuen Epoche“, da ein mehr als 20-jähriger Konsolidierungszeitraum endet. Drei positive Jahresabschlüsse in Folge machen eine vorzeitige Entlassung aus dem Schutzschirm möglich. Sie zeigen auch, „dass die Finanzen des Kreises wieder in geordneten Bahnen verlaufen“, so Landrat Manfred Görig am Mittwoch in einer Pressemitteilung. „Der Vogelsbergkreis steht jetzt wieder gut da“, so der Landrat, „die Frage ist allerdings, wie sich die finanzielle Lage am Jahresende darstellen wird, da wir aufgrund der Corona-Pandemie mit Einnahmeverlusten auf der einen Seite und mit Mehrausgaben auf der anderen Seite rechnen müssen.“

Das Konzept des Kommunalen Schutzschirms lässt sich mit dem Motto „fördern und fordern“ gut beschreiben, ein Weg, den der Vogelsbergkreis als Optionskommune bereits recht erfolgreich beschritten hat und der nun auch zur eigenen Haushaltskonsolidierung führte: Durch die gewährte Entschuldungshilfe von rund 32 Millionen Euro ebenso wie durch den verbindlich ausgehandelten und eng überprüften Pfad zum Abbau des jährlichen Haushaltsdefizits. Die fördernde Komponente der Entschuldungshilfe war letztlich der entscheidende Anreiz für die Kreisgremien, die geforderten Konsolidierungsanstrengungen nochmals zu intensivieren und zu verstetigen.

Dabei kam das Schutzschirmangebot auch zum richtigen Zeitpunkt: am Übergang von der Finanzkrise, die dem Kreis bis 2011 zweistellige Millionendefizite bescherte, zur konjunkturellen Erholung, die den vereinbarten Konsolidierungsanstrengungen zusätzlichen Schwung verlieh, blickt der Landrat zurück und erinnert noch einmal daran, dass sich der Vogelsbergkreis 2012 auf Beschluss des Kreistags unter den Schutzschirm begeben hatte. Mit der damals zwischen Land und Kreis abgeschlossenen Vereinbarung verpflichtete sich der Landkreis, bis spätestens zum Jahr 2020 den jahresbezogenen Ausgleich in Planung und Rechnung darzustellen. Dazu waren sieben konkrete Konsolidierungsmaßnahmen festgelegt worden.

Von Organisationsveränderungen innerhalb der Verwaltung über die Neuverhandlung bestehender Mietverträge bis zur Erhöhung der Gebührensätze für Fleischbeschaugebühren war die gesamte Bandbreite der Landkreisaufgaben von der Vereinbarung betroffen. Im Gegenzug erhielt der Landkreis bereits in 2013 vom Land 32,1 Millionen Euro, die zur Tilgung von Kassenkrediten eingesetzt wurden. Vereinbarungsgemäß wäre die Vereinbarung nach drei aufeinanderfolgend ausgeglichenen Haushalten 2020 bis 2022 frühestens im Jahr 2023 erfüllt worden. Dank einer strengen Haushaltsdisziplin ist es dem Kreis gelungen, den Schutzschirm bereits jetzt aus eigener Kraft zu verlassen. +++ pm