Görig: Ankündigung war falsch – Vogelsbergkreis erhält auf Dauer weniger Geld

Lauterbach. „Das Land hatte versprochen, aufgrund der demografischen Entwicklung insbesondere den ländlichen Raum zu stärken – auch durch eine Neufassung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA). Daraus ist nun nichts geworden – der neue KFA verschlechtert sogar auf Dauer die Situation.“ Mit dieser scharfen Kritik an Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) reagiert der Vogelsberger Landrat Manfred Görig (SPD) auf die neuesten Zahlen zum KFA, die eine reale Verschlechterung für den Vogelsbergkreis um fast 600.000 Euro zeigten.

Die Landesregierung habe – wie bisher – vom Grundsatz her die besonderen Belastungen des ländlichen Raumes in Bezug auf die demografische Entwicklung nicht verstanden. Manfred Görig: „Ich bleibe dabei, dass auch in dünnbesiedelten Gebieten die Menschen das Verfassungsrecht auf gleichwertige Lebensverhältnisse und die Sicherung der Daseinsvorsorge für sich in Anspruch nehmen dürfen.“ Der neue KFA sollte sich am Bedarf orientieren, hatte der Staatsgerichtshof entschieden. „Genau das tut er nicht“, stellt der Landrat klar. Der neue KFA richte sich nicht nach dem Bedarf des Vogelsbergkreises, sondern zementiere durch vorgenommene Abschläge die bisherigen Benachteiligungen des ländlichen Raums.

Für den aus Wiesbaden verbreiteten Jubel bestehe also kein Anlass, so Görig. Die Reform sei weder transparent, noch systematisch korrekt noch fair. Die genannte Zahl einer Verschlechterung um 73.000 Euro werde vom Vogelsbergkreis als nicht korrekt angesehen. Denn man müsse bei den Wirkungen die alte und die neue Rechtslage systematisch gegenüberstellen und dabei übergangsweise oder außerordentliche Leistungen herausrechnen. Systematisch nicht korrekt sei es vor allem, besondere Zuweisungen für Flüchtlinge bei den KFA-Zahlen mit einzubeziehen. Da gehöre das nicht hinein, hebt Landrat Görig hervor. Daher stimme die verbreitete Zahl von „nur“ 73.000 Euro Minus auch nicht. Tatsächlich ergebe sich ein Minus von 582.000 Euro.

Am 19. Januar diesen Jahres debattierte der Kreistag über die aus Sicht des Vogelsbergkreises falschen methodischen Ansätze und daraus folgenden finanziellen Ergebnisse des neuen kommunalen Finanzausgleichs und verfasste schließlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen, Freie Wähler und Die Linke eine Resolution mit der Aufforderung, zügig eine Neuberechnung, die sich am echten Bedarf der Kommunen orientiert, vorzulegen. Dieser Resolution schlossen sich die Fraktion der CDU und die beiden Landtagsabgeordneten, die auch Kreistagsabgeordnete seien, nicht an, weil der Vogelsbergkreis schließlich ausdrücklich von der Reform profitiere, er erhalte nach einer ersten Hochrechnung immerhin 568.000 Euro mehr als nach bisheriger Rechtslage, so die CDU im Kreistag im Januar.

Schon damals wies Landrat Görig darauf hin, dass diese Aussage zum damaligen Zeitpunkt höchst unseriös sei, weil maßgebliche Berechnungsgrößen noch gar nicht bekannt waren. Bekannt war aber bereits, dass erhebliche Anteile des statistisch nachgewiesenen Bedarfs bei der Berechnung des Landes einfach abgeschnitten wurden und unberücksichtigt blieben. Bekannt war außerdem, dass sich das Land mit der Neuregelung aus der Finanzverantwortung für die Landkreise weiter zurückzieht und die finanzielle Bürde stattdessen den kreisangehörigen Städten und Gemeinden auferlegt. Gegen dieses Verfahren wollte sich der Kreistag zur Wehr setzen.

Heute lasse sich nachweisen, dass die Resolution und die darin zum Ausdruck gebrachte Kritik am methodischen Vorgehen und den politischen Setzungen der Landesregierung richtig und berechtigt war, sagt Görig in einer Presseerklärung der Kreisverwaltung. Das angekündigte Plus von 568.000 Euro hat sich jetzt für den Vogelsbergkreis in ein dickes Minus von 582.000 Euro verwandelt. Und das trotz der auch von der Landesregierung selbst immer wieder betonten historischen Höchstbeträge, mit denen der aktuelle KFA ausgestattet sei. Konkret bedeute dies: Der Kreis wird weiter extrem sparen müssen, um die Schutzschirmvereinbarung einhalten zu können, freiwillige Leistungen werden weiterhin auf ein extrem niedriges Maß begrenzt bleiben, die notwendige finanzielle Ausstattung zur Gestaltung unseres heimischen Lebens- und Wirtschaftsraums bleibt uns weiter verwehrt, dadurch wird der Wettbewerb mit anderen Regionen des Landes durch die Beschlüsse der Landesregierung abermals erheblich – und auf Dauer – erschwert. +++ fuldainfo

[sam id=“15″ codes=“true“]