Gewerkschaft der Polizei beklagt Gewalt gegen Polizisten

Brutal ging es beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg zu

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow, hat ungeachtet der letzten Gesetzesänderung anhaltende Gewalt gegen Polizisten beklagt. „Die Polizeiliche Kriminalstatistik 2018 verzeichnet 11.704 tätliche Angriffe auf Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen“, sagte Malchow dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. „Den Löwenanteil davon haben meine Kolleginnen und Kollegen zu tragen. Auf einen Tag gerechnet sind das 32 Fälle, sogar 94, wenn man den sogenannten Widerstand gegen die Staatsgewalt dazurechnet.“

Malchow fügte hinzu: „Meine Kolleginnen und Kollegen leben damit, dass Ihnen oft unvermittelt brutale Gewalt entgegenschlägt. Obwohl sie nicht in einer sogenannten Vollzugssituation sind, müssen sie leider damit rechnen, aus dem Hintergrund mit Flaschen oder Steinen beworfen zu werden.“ Überdies gebe es Fälle, in denen Beamte nur knapp dem Tod entgangen seien, als schwere Geräte wie Mikrowellen oder Gehwegplatten neben ihnen aufschlugen. Es seien auch schon Molotow-Cocktails in Streifenwagen geworfen oder Radmuttern privater Polizeiautos gelockert worden. Beleidigungen und körperlicher Widerstand, so Malchow, seien „nahezu tägliches Diensterlebnis“.

Brutal ging es beim G20-Gipfel 2017 in Hamburg zu, als Linksextremisten für Eskalation sorgten. Weil die Politik das alles verstanden habe, habe sie die Strafen spürbar erhöht, lobte der Gewerkschaftschef. Freilich hätten zahlreiche Angreifer „offensichtlich immer noch nicht verstanden, dass sich hinter der Uniform Mütter, Väter, Töchter, Söhne, Freunde, Nachbarn, also Menschen verbergen – Menschen, die die schwierige Aufgabe übernommen haben, unseren Rechtsstaat zu schützen“. 2017 stimmten Union und SPD für das neue „Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“. Es droht bei tätlichen Angriffen auf Polizisten, ermittelnde Staatsanwälte, Feldjäger und andere Sicherheitskräfte eine Strafe von bis zu fünf Jahren Haft. Vorher gab es eine solch besondere Strafandrohung nur für Angriffe bei Vollstreckungshandlungen wie etwa Festnahmen. +++