Gesundheitsminister beschließen erleichterte Kinderimpfungen

Kindern können niedrigschwellige Angebote gemacht werden

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU)

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf erleichterte Impfungen bei Kindern und Jugendlichen von 12 bis 17 Jahren geeinigt. „Wir halten unser Versprechen: Jeder, der will, kann im Sommer geimpft werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag. Man habe genügend Impfstoff für alle Altersgruppen. „Auch 12- bis 17-jährige Kinder und Jugendliche, die sich nach ärztlicher Aufklärung für eine Impfung entscheiden, können sich und andere mit einer Impfung schützen. Deshalb ist es gut, dass die Länder auch dieser Altersgruppe möglichst niedrigschwellig ein Impfangebot machen wollen.“

Ein solches Angebot zur individuellen Entscheidung stehe im Übrigen im Einklang mit den Empfehlungen der STIKO. „Mit der Möglichkeit einer Auffrischimpfung im September wollen wir die besonders gefährdeten Gruppen im Herbst und Winter bestmöglich schützen. Denn für sie ist das Risiko eines nachlassenden Impfschutzes am größten.“ Laut Beschlu ss werden nunmehr alle Länder Impfungen für 12- bis 17-Jährige auch in Impfzentren oder auch mit anderen niedrigschwelligen Angeboten anbieten. Für die Gruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Universitäten und Berufsschulen machen die Länder strukturierte, niedrigschwellige Angebote oder solche in Kooperation mit den Impfzentren. Darüber hinaus können Kindern niedrigschwellige Angebote gemacht werden, hieß es.

Weiterhin einigten sich die Gesundheitsminister auch bei Auffrischungsimpfungen: Es wird ab September 2021 im Sinne einer gesundheitlichen Vorsorge in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen eine Auffrischimpfung in der Regel mindestens sechs Monate nach Abschluss der ersten Impfserie angeboten. Bisherige Studiendaten zeigten, dass insbesondere diese Gruppen von einer Auffrischimpfung profitieren. Die Auffrischimpfungen erfolgen mit einem der beiden mRNA-Impfstoffe, dabei sei es unerheblich, mit welchem Impfstoff die Personen vorher geimpft worden sind, heißt es im Beschluss. +++