Gesetzliche Ruhezeiten werden oft missachtet

Zwischen zwei Arbeitseinsätzen müssen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen

Bauarbeiten

Bei einem Fünftel aller Vollzeit-Beschäftigten in Deutschland wird mindestens einmal im Monat die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen missachtet. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine schriftliche Frage der Linken-Abgeordneten Susanne Ferschl hervor, über die die „Rheinische Post“ in ihrer Freitagausgabe berichtet. Demnach gaben bei Arbeitszeitbefragungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) jeweils 20 Prozent der Vollzeit-Beschäftigten in den Jahren 2017 und 2019 an, „dass sie mindestens einmal pro Monat mit verkürzten Ruhezeiten arbeiten“.

Bei allen Beschäftigten waren es jeweils 18 Prozent in den Jahren 2017 und 2019. Aus dem aktuellen Stressreport der Bundesanstalt geht dem Papier zufolge auch hervor, dass bestimmte Berufsgruppen besonders stark von verkürzten Ruhezeiten betroffen sind. Demnach sind Beschäftigte in Gesundheitsberufen mit 39 Prozent fast doppelt so häufig betroffen wie der Durchschnitt aller Beschäftigtengruppen. Auch in der Gastronomie, sozialen Dienstleistungen und Sicherheitsberufen müssen mit 33 und 32 Prozent etwa ein Drittel aller Beschäftigten die gesetzlichen Ruhezeiten mindestens einmal pro Monat unterschreiten. Das Arbeitszeitgesetz sieht vor, dass zwischen zwei Arbeitseinsätzen mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen müssen.

Eine Verkürzung dieser Ruhezeiten kann sich nach Kenntnis der Bundesregierung „negativ auf den Schlaf, krankheitsbedingte Fehlzeiten und das Unfallrisiko auswirken“, wie es in der Antwort des Arbeitsministeriums heißt. Die Linke ist gegen jede Form der Flexibilisierung der Arbeitszeit, die derzeit auch Gegenstand der Ampel-Verhandlungen von SPD, Grünen und FDP ist. „Die Ampel plant den Schutz des Arbeitszeitgesetzes aufzuweichen – neben verlängerten Arbeits- sollen auch verkürzte Ruhezeiten möglich sein“, warnte Linken-Fraktionsvize Susanne Ferschl. „Das ist ein Fehler, Flexibilisierungen dürfen nicht auf dem Rücken der Beschäftigten stattfinden“, sagte sie. +++