Gesetzentwürfe zur Sterbehilfe im Bundestag gescheitert

In der mit Spannung erwarteten Bundestagsdebatte über eine Neuregelung der Sterbehilfe hat keiner der beiden Vorschläge eine Mehrheit erhalten. In namentlichen Abstimmungen, bei denen auf die übliche Fraktionsdisziplin verzichtet wurde, votierte am Donnerstag jeweils die Mehrheit der Parlamentarier gegen die Entwürfe.

Der Plan einer Gruppe um den Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) kam auf 304 Ja- und 363 Nein-Stimmen sowie 23 Enthaltungen, für den Vorschlag einer Gruppe um die Abgeordneten Katrin Helling Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) stimmten 287 Abgeordnete, bei 375 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen. Der Entwurf der ersten Gruppe hätte eine begrenzte Strafbarkeit der Sterbehilfe vorgesehen, die zweite Gruppe wollte eine generelle Straffreiheit. Durch das Scheitern der Abstimmungen gibt es vorerst keine neue Regelung zur Suizidbeihilfe. Dabei gilt es als unstrittig, dass gesetzliche Regeln für den assistierten Suizid nötig sind - in einem nächsten Schritt stehen deshalb demnächst wohl neue Initiativen im Bundestag an. Hintergrund der avisierten Neuregelung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2020. Das Gericht hatte das 2015 beschlossene Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt und betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, - als Ausdruck des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben - auch die Freiheit umfasse, "hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und Hilfe, soweit sie angeboten wird, in Anspruch zu nehmen".

Brand: Bei Suizidprävention stehen wir ziemlich am Anfang

Der Fuldaer Bundestagsabgeordnete Michael Brand erklärte: „In dem großen Dilemma der schlechten Alternativen, die nach der Ausweitung der Suizidbeihilfe durch das drastische Urteil des Bundesverfassungsgerichts entstanden ist, wäre ein staatliches Gütesiegel durch eine Regelung per Gesetz die schlimmste Lösung mit tödlicher Dynamik. Deshalb ist es gut, dass der Bundestag dies klar abgelehnt hat. Der Staat hat hier eine besondere Schutzpflicht gerade für schwache, kranke, einsame Menschen. Verzweifelten Menschen muss man die Verzweiflung nehmen und nicht das Leben; hier dürfen gefährliche Schutzplanken nicht niedergerissen werden.

Jetzt müssen wir endlich ernsthaft, auch mit Geld dafür sorgen, dass über Suizidprävention nicht nur viel geredet, sondern sie auch massiv gestärkt wird. Bei Hospiz und Palliativ haben wir gewaltige Fortschritte gemacht, bei Suizidprävention stehen wir ziemlich am Anfang. Darum muss die Bundesregierung jetzt rasch ein Konzept vorlegen, damit wir die bis zu 90 Prozent der Menschen retten, die nach einem Suizidversuch sagen, dass dies nicht ihr eigentlicher Wille war, sondern ein Hilfeschrei.“ +++


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