Gesetz gegen Hass im Netz: Koalition will noch diese Woche Einigung

Digitalwirtschaft erwartet Klagen

Berlin. Die Große Koalition will sich noch in dieser Woche auf Änderungen des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Hasskommentaren und Verleumdung im Netz verständigen. Danach soll das sogenannte Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Justizminister Heiko Maas in der letzten Plenarwoche vor der Wahl beschlossen werden: „Die Koalitionsspitzen sind sich darin einig, dass wir auf jeden Fall ein Gesetz machen wollen“, sagte der SPD-Rechtspolitiker Johannes Fechner dem „Handelsblatt“. Daher sei er optimistisch, dass die Koalition eine Lösung der noch kritischen Punkte in dieser Woche hinbekommen werde. „Wir haben zu viel üble Hetze im Netz, als dass wir uns erlauben können, dass Gesetz in die nächste Legislaturperiode zu schieben.“

Mit Blick auf Änderungen an dem Gesetz sieht der digitalpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Thomas Jarzombek, die Sozialdemokraten am Zug, auf die Union zuzugehen. „Der Lösungsdruck ist vor allem bei der SPD ziemlich hoch, weil ihr Minister stark beschädigt wäre, wenn es keine Einigung geben sollte.“ Für ihn sei der „Entscheidungsmechanismus“, also wann welcher Inhalt aus welchem Grund gelöscht werde oder im Netz verbleibe, das „Herz des Gesetzes“. „Wenn wir hier eine Verständigung hinbekommen, ist die Lösung in Sicht.“ Jarzombek will, dass soziale Netzwerke unabhängige Beschwerdestellen einrichten müssen, die binnen 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen. Vorbild könnten aus seiner Sicht die Bestimmungen zum Jugendschutz sein. Dort seien die Anforderungen an die Selbstkontrolle der Unternehmen genau geregelt. „Facebook müsste strittige Fragen an eine Instanz weiterleiten, wo Experten sitzen und ihre Entscheidungen nach prüfbaren Richtlinien fällen.“ Das befürwortet auch die SPD.

Nach Jarzombeks Vorstellung könnte der Verband der Internetwirtschaft (Eco) mit der Aufgabe betraut werden. „Ich finde der Eco-Verband macht das mit seiner Beschwerdestelle für rechtswidrige Inhalte schon sehr gut. Die könnten das sicherlich auch für Facebook und andere übernehmen“, sagte er. Die SPD will überdies die soziale Netzwerke auf Herausgabe von Name und Adresse eines Nutzers bei strafrechtlich relevanten Persönlichkeitsverletzungen verpflichten, dies aber „zwingend“ an einen Richtervorbehalt knüpfen. Dagegen mahnte Jarzombek, hierfür die Hürden „nicht unerreichbar hoch“ einzuziehen. Wichtig ist aus Sicht des CDU-Politikers auch, dass die Online-Netzwerke inländische Zustellungsbevollmächtigte benennen, an die sich Behörden in Deutschland wenden können, wenn sie der Ansicht seien, dass Rechte verletzt worden sind. „Ich erkenne aber noch nicht, warum diese auf der Website benannt werden sollen“, sagte er. Genau das will aber die SPD ins Gesetz schreiben.

Digitalwirtschaft erwartet Klagen

Der Verband der Internetwirtschaft (Eco) geht davon aus, dass gegen das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskommentaren und Verleumdung im Netz geklagt werden wird, sollte es noch in dieser Legislaturperiode vom Bundestag beschlossen werden. „Angesichts der massiven Kritikpunkte und zahlreichen Kritiker, ist mit Klagen gegen dieses Gesetz natürlich zu rechnen“, sagte Eco-Vorstand Oliver Süme dem „Handelsblatt“. Klagen dürften aus seiner Sicht sogar „wahrscheinlicher werden, wenn die Bundesregierung weiter einen Schnellschuss verfolgt, anstatt sich dieses Themas mit der nötigen Gründlichkeit anzunehmen“. Die in der Großen Koalition diskutierten Änderungen an dem Gesetzentwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) gehen Süme nicht weit genug. „Damit bleibt die gefährliche Kombination von starren Löschfristen auf der einen und drakonischen Geldstrafen auf der anderen Seite bestehen, die einer wahllosen Löschkultur im Netz Tür und Tor öffnen würde“, warnte der Digitalexperte. Als „prinzipiell interessant“ bezeichnete er den Vorschlag einer „regulierten Selbstregulierung“. Das würde bedeuten, dass nicht die Plattformbetreiber über strittige Inhalte entscheiden, sondern Experten einer unabhängigen Instanz. Allerdings komme es hier auf die genaue Ausgestaltung des Gesetzestextes an, sagte Süme und bot die Hilfe seines Verbands an: „Eco war und ist hier natürlich bereit, seine Kompetenzen im Bereich Beschwerdestellen in dieses Gesetzgebungsverfahren einzubringen.“ Dass die Koalition die Herausgabe von Daten über Verfasser von vermeintlich illegalen Posts an eine richterliche Entscheidung knüpfen will, hält Süme für selbstverständlich. „Der richterliche Vorbehalt wäre hier ebenfalls kein Grund zu Jubeln, sondern das rechtsstaatliche Mindestmaß, das ein Gesetz mit derartiger Tragweite für bürgerliche Grundrechte einhalten muss“, sagte er. +++