Germanwings-Copilot: Lufthansa übergibt Staatsanwaltschaft Unterlagen

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Frankfurt/Main. Die Lufthansa hat der Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach zusätzliche Unterlagen zum Copiloten der vor einer Woche abgestürzten Germanwings-Maschine übergeben. Dazu gehörten insbesondere Ausbildungsunterlagen und medizinische Unterlagen, teilte das Unternehmen am Dienstag mit. Zudem sei die E-Mail-Korrespondenz des Copiloten mit der Verkehrsfliegerschule übergeben worden. Darin habe er im Jahr 2009 als Flugschüler im Zusammenhang mit der Wiederaufnahme seiner Ausbildung durch Übersendung medizinischer Unterlagen die Verkehrsfliegerschule über eine „abgeklungene schwere depressive Episode“ informiert.

Das Unternehmen hat die ursprünglich für den 15. April geplanten Feierlichkeiten zum 60-jährigen Bestehen des Unternehmens abgesagt. „An Stelle der geplanten Jubiläumsveranstaltung wird Lufthansa den Staatsakt aus dem Kölner Dom, bei dem Angehörige und Freunde am 17. April 2015 der Opfer gedenken werden, für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übertragen“, teilte das Unternehmen am Dienstag mit.

Experte kritisiert Veröffentlichung medizinischer Details

Gunnar Duttge, Leiter der Abteilung für strafrechtliches Medizin- und Biorecht der Universität Göttingen, hat kritisiert, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf nach dem Absturz der Germanwings-Maschine vor einer Woche medizinische Details des Copiloten veröffentlich hat. Es gebe Fälle, in der die ärztliche Schweigepflicht nachrangig sei, etwa wenn es um die Abwehr erheblicher Gefahren gehe, sagte Duttge in der Nachrichtensendung „NDR aktuell“. Falls der Patient Anzeichen zeigte, dass er künftig eine gravierende Straftat begehen könnte, gäbe es laut Duttge nicht nur ein Recht darauf, die Schweigepflicht zu brechen. Es bestehe dann sogar die Pflicht dazu, Informationen weiterzugeben. In dem Fall des Copiloten gehe es aber nicht um die Abwehr einer Straftat, sondern um Strafverfolgung, so Duttge zu „NDR aktuell“. Das Arzt-Patienten-Verhältnis sei rechtlich höher zu bewerten als die Belange der Aufklärung. Duttge hält zum Zweck der Gefahrenabwehr eine Änderung der Informationspflichten im Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis für möglich. „Ich halte es aber für keine gut Idee, jetzt zum Zwecke der Strafverfolgung das Arzt-Patienten-Verhältnis zu torpedieren. Und ich halte es nicht für richtig, dass Ärztinnen und Ärzte sich künftig als Erfüllungsgehilfen für die Staatsanwaltschaft empfehlen.“

Am vergangenen Dienstag war ein Germanwings-Airbus, der von Barcelona nach Düsseldorf unterwegs war, im Süden Frankreichs abgestürzt. Insgesamt waren 150 Menschen an Bord der Maschine, von denen keiner den Absturz überlebte. +++ fuldainfo