Nach der Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln zur Einstufung der Alternative für Deutschland (AfD) als gesichert extremistisch verschärft sich die politische Debatte über den Umgang mit der Partei. Während Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CDU) auf das Hauptsacheverfahren setzt, fordern Kritiker ein entschlosseneres Vorgehen. Zugleich sieht sich die AfD durch den Beschluss bestätigt.
Das Gericht hatte im Eilverfahren entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen und behandeln darf. Gleichzeitig stellte es fest, dass hinreichende Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass innerhalb der Partei Bestrebungen existieren, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand prägten diese jedoch nicht das Gesamtbild der Partei in ausreichendem Maß, um eine verfassungsfeindliche Grundtendenz festzustellen.
Dobrindt erklärte, das Gericht habe deutlich gemacht, dass innerhalb der AfD entsprechende Bestrebungen existierten, zugleich aber keine beherrschende Prägung der Gesamtpartei festgestellt werden könne. Daraus folge, dass sich die Aufmerksamkeit nun auf das Hauptsacheverfahren richten müsse. Das Bundesamt für Verfassungsschutz werde das Verfahren weiter begleiten und seine Erkenntnisse dort vortragen.
Mit Blick auf Forderungen nach einem Parteiverbot betonte Dobrindt, die AfD müsse politisch „wegregiert“ und nicht „wegverboten“ werden. Der Beschluss zeige, wie hoch die rechtlichen Hürden bereits bei der Einstufung einer Partei seien und wie entscheidend der Nachweis einer dominierenden verfassungsfeindlichen Ausrichtung im Gesamtbild sei.
Kritik an der Entscheidung
Der Rechtspolitiker Till Steffen von den Bündnis 90/Die Grünen kritisierte die Entscheidung des Gerichts scharf. Gegen den Beschluss sollte das Bundesamt für Verfassungsschutz schnellstmöglich Beschwerde einlegen, sagte er dem Handelsblatt. Das Gericht habe nach seiner Auffassung die Strategie der Partei verkannt, insbesondere die Bedeutung des Begriffs „Remigration“ für die AfD als Gesamtpartei. Die Partei verschleiere bewusst die tatsächliche Bedeutung ihrer Positionen, argumentierte Steffen.
Ausgangspunkt des Verfahrens war eine Entscheidung des Verfassungsschutzes vom 2. Mai 2025. Damals hatte die Behörde die AfD auf Grundlage eines internen Folgegutachtens vom „Verdachtsfall“ zu einer „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft. Die Partei erhob dagegen am 5. Mai 2025 Klage und stellte zugleich einen Eilantrag.
Das Gericht bestätigte im Eilverfahren zwar den fortbestehenden starken Verdacht verfassungsfeindlicher Aktivitäten. Es verwies auch darauf, dass die Partei teilweise offen politische Forderungen vertrete, die mit der verfassungsmäßigen Ordnung, insbesondere der Menschenwürdegarantie, nicht vereinbar seien. Dennoch sei derzeit keine das Gesamtbild prägende verfassungsfeindliche Ausrichtung nachweisbar. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, das Hauptsacheverfahren läuft weiter.
AfD sieht sich bestätigt
Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, zeigte sich von der Entscheidung wenig überrascht. Gegenüber dem TV-Sender Welt erklärte er, man sei stets davon ausgegangen, dass die Einstufung keinen Bestand haben werde. Die Vorwürfe verfassungsfeindlicher Positionen bezeichnete er als unbegründet und sprach von einem „Popanz“ politischer Gegner. Positionen seiner Partei seien früher auch von der Christlich Demokratische Union Deutschlands vertreten worden, so Baumann.
Forderungen nach weitergehenden Schritten
Unterdessen forderte Thüringens Innenminister Georg Maier (SPD) ein konsequenteres Vorgehen. Er plädierte für die Prüfung eines Verbots einzelner Landesverbände der Partei durch das Bundesverfassungsgericht. Insbesondere der Landesverband Thüringen gelte bereits gesichert als verfassungsfeindliche Bestrebung.
Maier betonte, das Urteil aus Köln sei lediglich eine vorläufige Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz. Die Hauptsache müsse abgewartet werden. Zugleich habe das Gericht klar festgestellt, dass es innerhalb der AfD gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtete Bestrebungen gebe und der starke Verdacht damit ausdrücklich bestehen bleibe.
Damit bleibt die juristische Auseinandersetzung ebenso offen wie die politische Debatte über den Umgang mit der Partei – zwischen rechtsstaatlichen Hürden, politischem Wettbewerb und Forderungen nach den Instrumenten der wehrhaften Demokratie. +++

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