Generalbundesanwalt weist Vorwürfe im Fall Jaber A. zurück

Berlin. Generalbundesanwalt Peter Frank hat Vorwürfe zurückgewiesen, dass er den Fall des mutmaßlichen Terroristen Jaber A. früher hätte an sich ziehen müssen. "Die Erkenntnisse hierfür lagen uns erst im Laufe des 9. Oktober vor, nämlich als klar war, um welche Art von Sprengstoff es sich handelte und welche genaue Menge aufgefunden worden war", sagte Frank der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Zudem hob Frank hervor, dass A. nach einer Vernehmung in Karlsruhe wieder nach Dresden gebracht worden wäre, da er dort auch angeklagt worden wäre. Zudem gab der Generalbundesanwalt zu bedenken: "Eine Totalüberwachung eines Gefangenen, wie sie jetzt vereinzelt gefordert wird, ist ein schwerer Eingriff in seine Persönlichkeitsrechte und bedarf daher einer ausdrücklichen staatlichen Rechtfertigung." Ferner hob Frank hervor, dass dieses Land "mit seinem föderalen System auch in bedrohlichen Zeiten bislang gut gefahren" sei. "Ob mit einem Bundesgefängnis alle Probleme gelöst wären, ist meines Erachtens fraglich", sagte er der Zeitung. Er fügte hinzu: "Schließlich ist es auch den RAF-Terroristen im Hochsicherheitsgefängnis von Stammheim gelungen sich umzubringen. In die Zellen sind sogar Waffen geschmuggelt worden." Auf die Frage, ob im Fall Jaber A. etwas falsch gelaufen sei, sagte Frank: "Ich maße mir keine Schuldzuweisungen an."

Bundesanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen Khalil A.Generalbundesanwalt weist Vorwürfe im Fall Jaber A. zurück

Im Fall des toten Terrorverdächtigen Jaber A. hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs einen Haftbefehl gegen den 33 Jahre alten Syrer Khalil A. erwirkt. Khalil A. werde vorgeworfen, Jaber A. bei dessen Planung und Vorbereitung eines islamistisch motivierten Anschlags mit hochexplosivem Sprengstoff in Deutschland Hilfe geleistet zu haben, teilte die Bundesanwaltschaft mit. Gegen Khalil A. bestehe der dringende Tatverdacht, Jaber A. seine Wohnung in Chemnitz zur Nutzung überlassen und ihm in Kenntnis seiner Anschlagspläne bei der Beschaffung der für die Herstellung des Sprengstoffs notwendigen Materialien über das Internet behilflich gewesen zu sein. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen Jaber A. und Khalil A. wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat geführt. Die Bundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen am 9. Oktober übernommen. +++


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