Berlin. Zum ersten Mal seit Jahrzehnten und mehr als fünfzig Jahre nach der Spiegel-Affäre wird Journalisten wieder Landesverrat und die Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen vorgeworfen. Der Generalbundesanwalt hat jetzt gegen Verantwortliche des Online-Blogs "netzpolitik.org" ein derartiges Strafverfahren eingeleitet. Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR fiel diese Entscheidung nach Prüfung einer Strafanzeige, die Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen zuvor beim Landeskriminalamt in Berlin gestellt hatte.
Diese war dann an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe weitergeleitet worden. Maaßen hatte in drei Fällen Strafanzeige erstattet. Zwei davon betrafen die Veröffentlichung von Auszügen aus Dokumenten des Verfassungsschutzes durch den Blog; im dritten Fall ging es um einen geheimen Bericht über eine V-Mann-Affäre im Umfeld der rechtsextremen Terrorzelle NSU, über den die SZ und die beiden ARD-Sender berichtet hatten. Während in diesem Fall, bislang zumindest, offenbar kein Anfangsverdacht gesehen wird, entschieden die Karlsruher Ankläger, gegen "netzpolitik.org" zu ermitteln. Die Bundesanwaltschaft wollte auf Anfrage keine Stellung dazu nehmen. In den USA beispielsweise gibt eine vergleichbare Vorschrift wie Landesverrat, die Journalisten betrifft, nicht. Andernfalls wäre die Veröffentlichung der Papiere des Whistleblowers Edward Snowden über die NSA kaum möglich gewesen. In der jüngeren Vergangenheit hatte Karlsruhe stets eine restriktive Linie verfolgt und sich zurückgehalten. Landesverrat ist in Deutschland ein beladenes Wort. Der dazugehörige Strafparagraf wurde früher auch eingesetzt, um politische Gegner zu bekämpfen.
Schon in der Weimarer Republik hatten Juristen vor dem Missbrauch des Vorwurfs des publizistischen Landesverrats gewarnt. Nach der Spiegel-Affäre Anfang der Sechzigerjahre hatten führende Juristen und Politiker darauf hingewiesen, dass durch das Vorgehen der Behörden der unabhängige Journalismus in Gefahr geraten könne. Die Forderung nach strikter Geheimhaltung kollidiere mit dem wichtigen Grundrecht auf Pressefreiheit - so lautete bislang die Argumentation, wenn es um eingestufte Dokumente und deren Veröffentlichung ging. Die jetzige Entwicklung markiert den Höhepunkt einer monatelangen Auseinandersetzung zwischen Regierung, Opposition und Medien. Das Kanzleramt hatte mehrmals mit Strafanzeigen gedroht. Dabei ging es aber stets nur um den Verdacht des Verrats von Dienstgeheimnissen. Dieses Delikt wird nicht von Karlsruhe, sondern von Staatsanwaltschaften der Länder bearbeitet. Hinzu kommt: Journalisten bleiben dabei in aller Regel außen vor. Aber selbst die vorbereiteten Strafanzeigen wegen angeblicher Verstöße gegen Dienstgeheimnisse sind dann nicht gestellt worden. Die Kanzlerin selbst soll das Vorhaben gestoppt haben. Im nun ersten Landesverratsfall seit vielen Jahrzehnten soll zunächst ein Gutachter prüfen, ob es sich bei den durch den Blog veröffentlichten Dokumenten tatsächlich um Staatsgeheimnisse gehandelt hat. +++ fuldainfo
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Der eine schützt die NSU und leistet Beihilfe zur Beweismittelvernichtung und verklagt die unabhängige Presse weil sich der Hans-Georg ertappt fühlt, der andere schützt die Stasi 2.0/NSDAP pardon den Verfassungsschutz und weiß auch sonst nicht so gut Bescheid, außer man erteilt im Weisungen.
Es war schon ein peinliches Schauspiel als Runge, der gefühlt schon seit Jahren seine Rente genießen sollte, in der Bundespressekonferenz stotternd noch nicht einmal die Organisationen benennen konnte gegen die er - natürlich komplett unabhängig - NICHT ermitteln solle.
Eine Justiz die nicht unabhängig ist und der ein sicher früher verdienter Jurist vorsteht, der heute eine peinliche Marionette der Bundesregierung von Frau Dr. Merkel ist (immerhin hat die Ziehtochter von Kohl einen echten Doktortitel), ist der eigentliche Skandal - zur Regierung und ihrem undemokratischen Selbstverständnis muss man eh nichts mehr sagen.
Wer selbst auf den Aufruf eines unabhängigen Untersuchungsgremium keine Ermittlungen im Rahmen der Aktenvernichtung rund um die NSU oder der verfassungsfeindlichen Massenüberwachung von Millionen Bundesbürgern einleitet, der ist der eigentliche Staats- und Verfassungsfeind. Nun, und Herr Maaßen, sofern dieser für die kriminellen Zustände im Saustall Verfassungsschutz verantwortlich ist, sollte eigentlich auf die Anklagebank anstatt Anklage zu erheben. Falls er keine Verantwortung trägt sollte er möglichst transparent aufräumen als Leute mundtot zu machen (aber Berufsbeamten kapieren es nie, dass nun jede Regionalzeitschrift über den Merkel-Runge-Maaßen-NSA-NSU-Verein berichtet).
Es kann natürlich auch sein, dass der Herr Generalbundesanwalt bestimmte Akronyme nicht buchstabieren kann ähnlich wie in der Bundespressekonferenz (BND, NSA, NSU, CDU, CSU, Verfassungsschutz, da kommt man schon einmal durcheinander) und deshalb keine Anklageschrift erheben konnte, mangels Sprachkompetenz. Oder das Bundeskanzleramt wollte ihm einfach nicht die Anklageschrift vordiktieren - wie im jetzigen Fall. Hatz auf die freie Presse und demokratische Grundwerte... und das nach 1945. Hut ab... oder besser Hut nehmen und den Ruhestand genießen!
Was macht nochmal der Verfassungsschutz dem Maaßen vorsteht? Ach ja... das ist diese kriminelle Vereinigung die an Morden durch V-Leute beteiligt war, Verbrecher zu Verfassungsschützern machte und Beweise im großen "Maaßen" vernichtet und lieber gewählte Politiker überwacht. Allerdings das mit dem Akten vernichten kann das Kanzleramt besser. Der Verfassungsschutz sollte da nochmal von den Besten lernen (Leuna, Schreiber, Schäuble, Leisler-Kiep) ... vielleicht gibt's ja in Kohls Biografie ein entsprechendes Kapitel dafür?
Und da meckere noch mal einer über Nordkorea...
Frau Dr. Merkel hat Ihren Amtseid auf die Verfassung abgelegt und erklärt Schaden vom Deutschen Volk abzuwenden - nur schaden uns die Geheimdienste von Innen und Außen. Da ist TTIP und die antidemokratische EU-Politik von Außenministerin Merkel nur das Sahnehäuchen...