Gemeinde Künzell setzt Einzug der Kindergartenbeiträge aus

Anvisierte „Pandemie-Module“ sollen Eltern entlasten

In der Vorstandssitzung am 08.06.2020 hat der Gemeindevorstand der Gemeinde Künzell einstimmig beschlossen, den Einzug der Kindergartenbeiträge für den Monat Juni mit Abbuchung circa am 15. Juni 2020 auszusetzen. Das gibt die Gemeinde heute in einer Mitteilung bekannt. Zeitgleich wurden zwei Beschlüsse für die Gemeindevertretung vorbereitet. Zum einen sollen die Kindergartenbeiträge der Monate April und Mai auf Antrag der Eltern erlassen werden und zum anderen war beabsichtigt, ab 01.06.2020 neue sogenannte „Pandemie-Module“ einzuführen, die kostengünstiger, beziehungsweise kostenfrei sind und im derzeit gültigen „eingeschränkten Regelbetrieb“ beziehungsweise im „Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen“ gelten sollen. Die eventuell anfallenden Beträge für Juni sollen dann auf Antrag mit den anderen Monaten verrechnet werden.

 Bei Inanspruchnahme der Notbetreuung: Gemeindeverwaltung hofft auf einen Solidarbeitrag und den Verzicht auf eine Antragsstellung

Etwa 400 Eltern der gemeindlichen Einrichtungen zahlen einen Beitrag von unter 50 EUR. Dieses entspricht einer Kostenbeteiligungsquote von etwa 10 Prozent und weniger. Der Zuschussbedarf zur Kinderbetreuung liegt im Haushaltsjahr 2020 immerhin bei ca. 3,8 Millionen Euro nach Verrechnung der Elternbeiträge und wird durch die Allgemeinheit finanziert. Des Weiteren hat ein Teil der Elternschaft die Notbetreuung in Anspruch nehmen können. In diesen Fällen hofft die Gemeindeverwaltung auf einen Solidarbeitrag für die Kindergartenbetreuung und den Verzicht auf eine Antragsstellung.

Wir wollen auch in Zukunft die Betreuungsqualität hoch und die gemeindlichen Steuersätze niedrig halten und die zurzeit etwa 80- bis 100 Euro pro Jahr niedrigeren Steuerbelastungen für alle Familien gegenüber Familien aus Nachbarkommunen aufrechterhalten. Familien mit finanziellen Einbußen durch die Corona-Pandemie können natürlich – neben der weiteren Förderung durch Bundesmittel wie Kinderzuschlag von 185 Euro und Kindergeldaufstockung um 300 Euro – diese Möglichkeit auf einen einfachen Antrag in Anspruch nehmen, sollte die Gemeindevertretung dieser Beschlussempfehlung des Gemeindevorstandes mehrheitlich folgen, heißt es Abschließend der Mitteilung. +++ pm/ja