Geldauflagen nach tödlichem Glatteisunfall am Bahnhof Neuhof

Das Verfahren um den tödlichen Glatteis-Unfall einer Schülerin auf einem Bahnsteig in Neuhof im Kreis Fulda ist gegen Geldauflagen eingestellt worden. Angeklagt waren der Chef der beauftragten Winterdienst Firma und drei Bahnmitarbeiter. Sie sollen Geldauflagen von 1.200 und 3.600 Euro zahlen. Der Vorsitzende Richter erklärte, der Unfall beruhe auf einer Verkettung unglücklicher Umstände ein extremer Winter kombiniert mit Sorglosigkeit und großen Schwachstellen durch das System der Deutschen Bahn, der Tochtergesellschaften und den Subunternehmen. Deutschland habe kein Strafrecht gegenüber Konzernen, sondern nur gegenüber Einzelpersonen. In diesem Fall sein die Verantwortung und damit die vielen Fehler aber nur schwer den einzelnen Angeklagten zuzuordnen gewesen, so der Richter. +++