Bad Hersfeld. Parkende Lastkraftwagen in Notfallbuchten, auf den Standstreifen, in Ein- und Ausfahrten zu den Parkplätzen sowie Rastanlagen prägen immer mehr das nächtliche Bild auf unseren Autobahnen. Die Fahrzeuge sind dazu meist schlecht erkennbar und stellen ein potentielles Unfallrisiko dar. Im Falle eines Verkehrsunfalls sind für den Fahrer der geparkten LKW Geld- oder Freiheitsstrafen möglich. Das verbotene Parken wird mit einem Bußgeld zwischen 70 und 105 Euro geahndet. Gleichzeitig wird durch die Polizei die sofortige Weiterfahrt angeordnet, auch wenn dadurch in die Einhaltung der täglichen Lenk- und Ruhezeit des Fahrers eingegriffen wird. In der vergangenen Nacht erteilte die Autobahnpolizei Bad Hersfeld 35 Fahrern von verbotswidrig parkenden Sattel- oder Lastzügen Platzverweise und leitete entsprechende Bußgeldverfahren ein. Ausländische Fahrzeugführer mussten zur Verfahrenssicherung eine Sicherheitsleistung hinterlegen. +++
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