Geflügelwirtschaft will auf Schnabelkürzen verzichten

Berlin. Die deutsche Geflügelwirtschaft will künftig auf das Schnabelkürzen verzichten. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft, der Bundesverband Deutsches Ei sowie der Verband Deutscher Putenerzeuger unterzeichneten am Donnerstag eine entsprechende Vereinbarung mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Mit der Vereinbarung verpflichtet sich die Geflügelwirtschaft, ab dem 1. Januar 2017 in Deutschland auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen zu verzichten. Das bedeutet, dass den für diese Haltung vorgesehenen Legehennenküken ab dem 1. August 2016 die Schnäbel nicht mehr gekürzt werden.

Leo Graf von Drechsel, Präsident des Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft, machte deutlich, dass der Verzicht auf das Schnabelkürzen für die Branche allerdings eine enorme Anstrengung bedeute - auch in finanzieller Hinsicht. Damit die Vereinbarung keinen Wettbewerbsnachteil für die deutschen Eiererzeuger nach sich ziehe, setze die Wirtschaft klar auf die Unterstützung der Politik: "Wir müssen dieses Thema auch auf europäischer Ebene voranbringen", forderte er. Günter Scheper, Vorsitzender des Bundesverbands Deutsches Ei, erklärte, es bleibe "ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko", dass sich bei ungekürzten Schnäbeln ein Federpicken- oder Kannibalismusgeschehen entwickele. Umso wichtiger sei es, dass die Vereinbarung dem Halter im Zusammenspiel mit seinem Tierarzt für den Notfall konkrete Handlungsoptionen eröffne.

Die in Hessen zuständige Ministerin Priska Hinz ist zufrieden. „Die Entscheidung ist eine gute und ein Schritt hin zu mehr Tierschutz. Denn mit dem vom Bund erteilten Mitteln rückt der Ausstieg aus der systematischen Tötung von Eintagsküken in greifbare Nähe“. Hessen hatte die Forschung der Uni Leipzig bereits 2004 initiiert und zunächst als einziges Bundesland mitfinanziert. Hessen ist auch das einzige Bundesland, das ein rechtskräftiges Verbot zur Beendigung der Tötung männlicher Küken erlassen hat: „Wir haben in dem Erlass festgehalten, dass ein marktreifes Verfahren unverzüglich von der Brüterei angewendet werden muss, damit endlich Schluss ist mit der Tötung von Eintagsküken! Wir hoffen, dass dies ab 2017 der Fall sein wird!“ +++ fuldainfo


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