Geflügelpest: Weiterer positiver Befund in Freiensteinau

Entscheidung über Tötungsanordnung in den nächsten Tagen

In dem Bestand des Freiensteinauer Geflügelhalters ist ein weiterer Geflügelpest-Fall aufgetreten. Das hochansteckende Virus ist bei einem verendeten Pfau festgestellt worden, somit besteht in dem Bestand ein fortwährendes Seuchengeschehen. In der Nacht zum Donnerstag vergangener Woche war der letzte noch lebende Pfau verendet. Eine Amtstierärztin des Vogelsberger Veterinäramtes brachte das Tier zur Untersuchung ins Landeslabor, das am heutigen Montag das positive Testergebnis meldete. Das Verwaltungsgericht in Gießen hatte in der vergangenen Woche die Tötungsanordnung nach Geflügelpestverordnung für die Tiere in Freiensteinau bestätigt, daraufhin legte der Geflügelhalter Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein. Mit einer Entscheidung ist in den nächsten Tagen zu rechnen. +++