Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hebt die seit dem 2. November geltende Allgemeinverfügung zur Geflügelpest zum 7. Dezember wieder auf. Wie Landrat Torsten Warnecke mitteilte, habe sich die Lage im Kreisgebiet entspannt, sodass die verschärften Vorgaben für Geflügelhalter – darunter die allgemeine Aufstallungspflicht – entfallen können. Die Behörden empfehlen Geflügelhaltern jedoch, ihre Tiere weiterhin freiwillig im Stall zu lassen.
Auslöser der Maßnahmen waren Ende Oktober rund 60 verendete Wildvögel im Naturschutzgebiet Rhäden bei Wildeck-Obersuhl. Bei daraufhin durchgeführten Stichproben wurde das Geflügelpestvirus nachgewiesen. „Wir handelten unverzüglich. Durch dieses schnelle Eingreifen konnte bislang die befürchtete Ausbreitung in Geflügelbetrieben vermieden werden“, sagte der Leiter des Veterinäramtes, Thomas Berge.
Mit dem Wegfall der Verfügung dürfen nun auch wieder regionale Veranstaltungen stattfinden, bei denen Geflügel präsentiert wird. Gleichzeitig mahnt das Veterinäramt zur Vorsicht. Die allgemeinen Biosicherheitsmaßnahmen sollten weiterhin konsequent eingehalten werden. Futter- und Wasserstellen müssten für Wildvögel unzugänglich bleiben, der Auslauf der Tiere solle möglichst begrenzt werden, so Berge. Zwar sei der Vogelzug nahezu beendet, doch die Viruslast in der heimischen Wildvogelpopulation sei weiterhin vergleichsweise hoch. Das H5N1-Virus sei von durchziehenden Wildvögeln in die Region gelangt und zirkuliere nun in lokalen Beständen unter Wildvögeln und Aasfressern.
„Die allgemeine Lage hat sich etwas entspannt, aber die Gefahr ist leider noch nicht gebannt“, betonte Berge. Halter, deren Tiere die Zeit der Aufstallung gut überstanden haben, sollten deshalb freiwillig auf eine Verlängerung setzen. Die Aufstallung sei das wirksamste Mittel, um Geflügel vor einer Ansteckung mit dem Virus aus der Umwelt zu schützen. +++

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