Berlin. Der Vertriebsstopp von zahlreichen Nachahmermedikamenten in Deutschland zieht weitere Kreise: Jetzt gehen die Krankenkassen der Frage nach, inwieweit sie möglicherweise Ansprüche gegen die Hersteller geltend machen können. „Unsere Vergabejuristen prüfen, in wie weit der Fall rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte“, sagte ein Sprecher der Techniker Krankenkasse dem „Handelsblatt“. Die Barmer GEK bestätigte der Zeitung, dass man Regressforderungen prüfe. Am Dienstag hatte das Bundesinstitut für Arzneimittelmittel und Medizinprodukte im Zusammenhang mit der mutmaßlichen Fälschung von Medikamentenstudien in Indien ein Ruhen der Zulassungen von 80 Medikamenten angeordnet. Dabei handelt es sich um etwas mehr als zwei Dutzend Wirkstoffe, die von mehreren Unternehmen in verschiedenen Darreichungsformen und Packungsgrößen angeboten werden, wofür jeweils eine eigene Zulassung erforderlich ist. +++ fuldainfo
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