Bad Hersfeld. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 4. Mai entschieden, ab dem 1.Juni 2017 die kostenpflichtigen Parkflächen in Bad Hersfeld auszuweiten und die Parkgebühren anzuheben.
Darauf hat jetzt noch einmal der Erste Stadtrat Gunter Grimm hingewiesen: „Wie immer kommt es bei solchen Neuerungen in der Übergangsphase zu Unsicherheiten bei Bürgern und Gästen. Insbesondere am Geistalbad scheint jedoch die Gerüchteküche besonders hoch zu kochen. Darum möchte ich dazu einige Hinweise geben“, so Erster Stadtrat Gunter Grimm. In den jetzt kostenpflichtigen Parkflächen ist in der Tat auch der Parkbereich vor dem Geistalbad enthalten. Das Aufstellen von Parkautomaten am Geistalbad wird in der laufenden Badesaison 2017 aber wegen der Lieferzeiten nicht möglich sein. Nach Aufstellung der Automaten (voraussichtlich 2018) wird die anfallende Parkgebühr mit dem Eintrittspreis des Geistalbades verrechnet. Bis zur Aufstellung von Parkautomaten wird das Parken vor dem Geistalbad/der Geistalhalle bei Benutzung einer Parkscheibe bis zu vier Stunden kostenfrei sein. Die erforderliche Beschilderung vor Ort wird in Kürze erfolgen. Gute Nachricht auch für Dauerkarteninhaber: Für sie bleibt das Parken auch weiterhin kostenfrei. Die Dauerkarten für das Freibad werden zukünftig einen entsprechenden Parkhinweis in Verbindung mit dem polizeilichen Kennzeichen erhalten. +++
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