GdP: Testpflicht könnte „am Ende auch mit Zwang“ durchgesetzt werden

Linken-Fraktionschef gegen Kostenübernahme von Corona-Pflichttest

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hält es für möglich, dass zur Durchsetzung der geplanten Corona-Test-Pflicht als letztes Mittel auch körperliche Gewalt zum Einsatz kommt. „Wenn die Verwaltungsanordnung zur Corona-Testpflicht durch Zwang durchgesetzt werden soll, ist das Aufgabe der Polizei. Wir müssen letztlich Recht durchsetzen und am Ende auch mit Zwang“, sagte Jörg Radek, Vize-Chef der GdP dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Allerdings müsse die Entscheidung, wie konkret die Testpflicht durchgesetzt werden soll, noch auf Landesebene getroffen werden, so der Polizeigewerkschafter weiter. Radek appellierte an das Verantwortungsbewusstsein und die Kooperationsbereitschaft der Bürger: „Die Testpflicht erfordert ein hohes Maß an Verständnis von der Bevölkerung, denn so ein Test ist ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Grundsätzlich muss man zwischen der körperlichen Unversehrtheit des Einzelnen und den Interessen der Gesellschaft abwägen.“ Hier habe man einen Fall, den man im gesellschaftlichen Miteinander noch nicht hatte, sagte er. „Ich rechne mit der Einsicht der Reiserückkehrer und einer Bereitschaft, sich freiwillig dem Corona-Test zu unterziehen.“

Linken-Fraktionschef gegen Kostenübernahme von Corona-Pflichttest

Linken-Fraktionschef Dietmar Bartsch ist gegen die geplante Übernahme der Kosten der Corona-Plicht-Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten durch den Bund. „Es gibt keinen Grund, dass die Verkäuferin oder die Menschen, die aus Vorsicht oder Geldmangel auf eine Auslandsreise verzichtet haben, nun die Kosten für die Tests aller Reisenden mitzahlen sollen“, sagte Bartsch dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Eine zumindest anteilige individuelle Kostenübernahme sei zumutbar, so Bartsch weiter. „Sie hätte allerdings vor den Ferien verkündet werden müssen.“ SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach befürwortet die Kostenübernahme: „Wenn wir nicht die Kosten tragen, würden sich die Hochrisikobereiten nicht testen lassen. Also die Menschen, die sich an den Ferienorten, wie zuletzt in Spanien, rücksichtslos verhalten.“ Jetzt müsse eine sehr schnelle und unbürokratische Lösung gefunden werden, sagte Lauterbach dem RND. Auch dass sich die privaten Krankenkassen nicht an den Kosten der Pflicht-Tests beteiligen, ist aus Lauterbachs Sicht in der aktuellen Lage vertretbar. „Die bestehenden Ungerechtigkeiten des Systems sind im Moment kein wichtiges Thema.“ Anders als Lauterbach hatte SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich Bedenken gegen eine Kostenübernahme durch den Bund angekündigt. „Wenn die Allgemeinheit jetzt auch für solche Menschen bezahlen soll, die sich durch die Reise in ein Risikogebiet leichtsinnig in Gefahr begeben haben, finde ich das schwierig“, hatte Mützenich dem RND gesagt und Spahn aufgefordert, die entsprechende Verordnung schnellstmöglich vorzulegen, um darüber noch einmal zu verhandeln. Der Verband der Privaten Krankenversicherungen wies den Vorwurf zurück, die Kosten auf die Allgemeinheit abzuwälzen. „Wenn der Gesetzgeber Massentests von Menschen ohne Krankheitssymptome anordnet, ist das eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zum Infektionsschutz. Nach Auffassung des Verbanden müssten die Kosten daher aus Steuermitteln gezahlt werden“, sagte ein Sprecher.

Reiserückkehrer in NRW können sich zweimal testen lassen

Reiserückkehrer, die aus einem Risikogebiet nach NRW zurückkehren, können sich nach Angaben der Landesregierung zweimal auf Corona testen lassen. „Der Test kann einmal wiederholt werden. Dies ist auch umsetzbar“, sagte ein Sprecher von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) der „Rheinischen Post“. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein hält eine Wiederholung des Tests nach drei Tagen dagegen für überflüssig. „Eine solche Teststrategie halten wir unabhängig von der Verfügbarkeit für nicht zielführend“, sagte ein Sprecher der KV Nordrhein. Das NRW-Gesundheitsministerium geht davon aus, dass an den Flughäfen genügend Personal- und Laborkapazitäten für die Testung der Rückkehrer zur Verfügung stünden: So hätten die Kassenärztlichen Vereinigungen ihre zugelassenen Labore gebeten, die Laborkapazitäten auszuweiten, sagte der Ministeriumssprecher. Die Testzentren an den Flughäfen würden mit Honorarkräften betrieben und hiervon stünden ausreichend zur Verfügung. Für die Testung bei niedergelassenen Ärzten werde ein entsprechender Vertrag mit der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und Westfalen Lippe und dem Land vorbereitet. „Die Kassenärztlichen Vereinigungen und das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gehen davon aus, dass die niedergelassenen Ärzte von diesen Testungen nicht überfordert werden“, sagte der Sprecher. +++