
Berlin. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) widerspricht in einem 20-seitigen Papier für den TTIP-Beirat seines Ministeriums den Thesen von Verdi-Chef Frank Bsirske zu den Auswirkungen des geplanten Freihandelsabkommens. Die Bundesregierung achte darauf, dass weder TTIP noch das Ceta-Abkommen mit Kanada oder andere Handels-Abkommen der EU „die Entscheidungs- und Regelungsbefugnisse der Kommunen in Deutschland infrage stellen“, schreibt der Minister in dem Papier, über das das „Handelsblatt“ berichtet.
Bsirske gehört zu den TTIP-Kritikern und hat in der Vergangenheit auch vor dem TTIP-Beirat, dem er selbst angehört, das geplante Abkommen zwischen der EU und den USA immer wieder infrage gestellt. Der Gewerkschafter fürchtet einen Frontalangriff von US-Konzernen auf die Wasserversorgung, den öffentlichen Nahverkehr, die Krankenhäuser und das Sozialversicherungssystem. Aus Sicht Gabriels sind die Bedenken unbegründet. So schreibt Gabriel, es gebe „keine Marktöffnungsverpflichtungen für den Wassersektor“.
Auch Befürchtungen Bsirskes, in der öffentlichen Abfallwirtschaft könnte durch TTIP die kommunale Wahlfreiheit durch einen verschärften Ausschreibungszwang zur Disposition gestellt werden, hält Gabriel schlicht für falsch: „Das stimmt nicht“, heißt es laut „Handelsblatt“ in dem Papier. Bsirskes Sorge, bei öffentlichen Krankenhäusern und Rettungsdiensten könnte die staatliche Krankenhausplanung unter Beschuss geraten, weil öffentliche Krankenhauspläne als Hemmnis für private Investoren ausgelegt werden könnten, ist aus Gabriels Sicht ebenfalls unbegründet. +++ fuldainfo
Verfassungsbeschwerde gegen CETA. Prof. Dr. Andreas Fisahn meint dass die Demokratie zur reinen Fassade verkommt,was unser Grundgesetz unmissverständlich ausschließt.CETA verstößt mehrfach gegen Völkerrecht, Unionsrecht+deutsches Grundgesetz.
1. EU-Kommission=gar nicht befugt,Abkommen CETA+TTIP verbindlich für EU-Staaten auszuhandeln.Handelspolitik,betrifft ausschließlich ausländische Direktinvestitionen,nicht Finanzdienstleistungen.
2. Institutionell=das Recht auf kommunale Selbstverwaltung durch einen „Ausschuss der Regionen“ in Artikel 307 des Vertrages über die Arbeitsweise der EU abgesichert.Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung beinhaltet die Anerkennung regionaler Selbstbestimmungsmöglichkeiten.CETA+TTIP greifen in die geschützten gemeindlichen Selbstverwaltungsrechte(z.B. mit der Negativliste oder sog. Ratchet-Klausel) ein.
3. Private Schiedsgerichte in Freihandelsabkommen CETA+TTIP verstoßen gegen Verfassungsrecht. Deutschland+EU dürfen diese Abkommen nicht abschließen.Diese Klauseln verstoßen gegen deutsches Verfassungsrecht,Recht der EU+bedeuten einen Systembruch des Völkerrechts.
4. CETA hätte grundgesetzkonform zustande kommen müssen.Grundgesetz spiegelt in Art. 23 den unionsrechtlichen Grundsatz der „begrenzten Einzelermächtigung“ wider.Für Handels+Investitionsschutz bedeutet dies,dass eine völkervertragliche Einbeziehung des nationalen Gesetzgebers notwendig ist. 5. Auch das Wahlrecht der Bürger/innen wird durch CETA verletzt.Durch die Freihandelsabkommen CETA, TTIP+TiSA erhalten Investoren solche enormen Rechte,dass der Staat seine Schutzfunktion verliert. Der Bürger kann zwar wählen,wen er will,aber er kann keine Veränderungen mehr mit seinem Wahlrecht herbeiführen.Die Verwaltungen bzw. die Politiker werden völlig entmachtet