In Hessen müssen Hunde an bestimmten Orten angeleint sein. Das betrifft zum Beispiel öffentliche Veranstaltungen, Feste, Märkte sowie Messen. Auch in Restaurants, Bussen und Bahnen sowie in Parks und Fußgängerzonen, die Städte bestimmen, gilt diese Pflicht.
Ein Fall aus Fulda zeigt, warum diese Regel wichtig ist. Am Aueweiher gab es Streit, da Hunde ohne Leine Vogelnester störten. Einige Vögel verließen deswegen ihre Nester. In Fulda kontrolliert die Polizei, ob Hunde angeleint sind. Diese Kontrollen finden täglich statt, auch am Aueweiher.
Wer seinen Hund nicht an der Leine hat, wird zuerst belehrt und muss seine Daten angeben. Normalerweise gibt es beim ersten Mal keine Strafe. Bei weiteren Verstößen muss man etwa 100 Euro Strafe zahlen. Damit die Kontrollen wirksam sind, sagt die Stadt Fulda nicht, wo und wann genau kontrolliert wird. Ziel ist es, dass Hundehalter verantwortungsvoller handeln, die Sicherheit für alle steigt und die Natur besser geschützt ist. +++
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