Führerscheinstelle Hersfeld-Rotenburg bleibt mittwochs für Publikumsverkehr geschlossen

Jahrgänge vor 1953 müssen ihre Papierführerscheine erst bis 2033 umtauschen

Bis 2033 sollen alle Führerscheine in den EU-Ländern einheitlich sein – doch schon jetzt liegen der Führerscheinstelle des Landkreises Hersfeld-Rotenburg tausende Umtauschanträge vor. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Anträge vervierfacht. Dazu kommen auch deutlich mehr Anträge auf Fahrerlaubniserweiterungen. Die Antragsflut führt leider zu einem „Führerscheinstau“ und verlängerten Bearbeitungszeiten auch in allen anderen Arbeitsbereichen. Um die Bearbeitungszeiten zu beschleunigen, ist die Führerscheinstelle ab sofort und bis auf Weiteres mittwochs ganztägig für Bürgerinnen und Bürger nicht zu erreichen.

„Die gesetzliche Umtauschfrist wurde kürzlich intensiv in den Medien thematisiert. Deshalb kommen jetzt viele Bürgerinnen und Bürger zu uns, um das Thema Umtausch für sich abzuhaken“, erklärt Matthias König, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. „Was viele jedoch immer noch nicht wissen: Aktuell müssen nicht nur die alten Papierführerscheine der Jahrgänge 1953 bis 1958, sondern bis zum 19. Januar 2023 auch die Führerscheine der Jahrgänge 1959 bis 1964 getauscht werden.“ Die Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 war eigentlich der 19. Januar 2022. König sagt: „Wer noch keinen neuen Führerschein hat, braucht sich nicht zu sorgen, führerscheinlos muss niemand Auto fahren. Wer einen neuen Führerschein beantragt, kann seinen alten Führerschein bis zur Aushändigung des neuen Führerscheins behalten.“ Die Bußgelder sind bis Ende 2022 ausgesetzt. König weist ausdrücklich darauf hin, dass Jahrgänge vor 1953 ihren Papierführerschein erst bis zum Jahr 2033 umtauschen müssen. Wichtig ist außerdem: Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit. Mit Ablauf der Frist wird der alte Führerschein zwar ungültig, der Fahrer verliert aber seine Fahrerlaubnis nicht, die bleibt unverändert bestehen.

Jahrgänge vor 1953 müssen ihre Papierführerscheine erst bis 2033 umtauschen

Für alle weiteren Jahrgänge wird der stufenweise Umtausch bis zum Januar 2033 erfolgen. Die Antragsfrist für die nächsten Jahrgänge können im Internet unter www.hef-rof.de/umtauschfuehrerschein nachgeschaut werden. “Leider mehren sich bei uns trotzdem die Anträge auf Umtausch des Führerscheins von Bürgerinnen und Bürgern, die noch nicht zu den aufgerufenen Jahrgängen zählen“, sagt König und ergänzt: „Da die Umtauschfristen hier oft noch weit in der Zukunft liegen, werden von uns zunächst die Umtauschanträge abgearbeitet, die bis zum 19. Januar 2022 getauscht sein müssen.“ Alle anderen müssen mit noch längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Telefonische Nachfragen bei der Behörde werden nicht helfen. „Denn die kosten unseren Mitarbeitenden zusätzliche Zeit, die wir sonst für die Antragsbearbeitung haben“, so König, der die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und Geduld bittet. +++ pm