Frühzeitige Hilfe – Zu den schärferen Gesetzen gegen Stalking

Die geplanten Neuregelungen werden was ändern

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Berlin. Stalking ist eine besonders perfide Tat, weil die Täter sich direkt an die Psyche ihrer Opfer andocken. Stalker verunsichern, sie verängstigen, sie können jemanden in den Wahnsinn treiben. Und im schlimmsten Fall werden Stalker zu Mördern. Die Gesetzesänderungen, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat, sind lange überfällig gewesen. Den Opfern half die bisher geltende Rechtslage wenig, weil sie erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Lebensgestaltung nachweisen mussten, bevor dem Täter strafrechtliche Konsequenzen drohten. Ein falscher Ansatz.

Denn in der Konsequenz mussten Stalking-Opfer die Wohnung wechseln oder das Lebensumfeld ändern. Das wollen sie zu Recht nicht, ist vielfach auch nicht möglich und eine Zumutung für die Betroffenen. In Zeiten des Cybermobbings nutzt ein Wohnortwechsel sowieso nichts. Letztlich war das aber der Grund, warum viele Strafanzeigen nicht zur Anklage führten. Die geplanten Neuregelungen werden das ändern. Hoffentlich. Und wenn sich Justizminister Maas dann noch an das Thema Entschädigungen herantraut, werden die Zeiten für Täter noch ungemütlicher. Denn auch hier gibt es gesetzlichen Nachholbedarf.

Besserer Rechtsschutz und eine schnellere Bestrafung von Stalkern ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Vor dem Hintergrund, dass die Dunkelziffer bei Stalking-Opfern hoch ist, darf nicht erst dann angesetzt werden, wenn ein Opfer schon in großer Verzweiflung lebt und nachts kein Auge mehr zubekommt. Nötig ist auch ein funktionierendes Betreuungs- und Hilfenetz, an das man sich frühzeitig wenden kann. Das gibt es leider noch nicht überall. Außerdem sollte künftig ein Tatverdächtiger immer Besuch von der Polizei bekommen, um ihm deutlich zu machen, dass die andauernden Anrufe bei der Ex-Frau kein Kavaliersdelikt sind. Dann wäre noch ein wichtiger Schritt getan, um das Problem besser in den Griff zu bekommen, so die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo