Fröhliche Ignoranz – Entscheidung zur Erbschaftsteuer wieder verschoben

Berlin. In der Sache sind die Einwände der eher links regierten Bundesländer absolut berechtigt: Auch nach der Gesetzesreform werden Firmenerben steuerlich mit Samthandschuhen angefasst. Es bleiben ihnen Privilegien und Schlupfmöglichkeiten, die wenig mit der lobenswerten Absicht zu tun haben, die Fortführung der Betriebe zu sichern, aber viel mit schlichter Reichenförderung. Der Alarmismus der Unternehmensverbände wirkt wie das Lamentieren von Stürmern nach einer Schwalbe.

Aber, und das ist die bei diesem Stand des Verfahrens einzig zählende Frage, was kann ein zeitraubendes Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag jetzt noch bringen? Nichts, denn der Kompromiss-Spielraum ist zwischen Union und SPD, vor allem zwischen CSU und dem Rest der Großen Koalition, nach einem Jahr Beratung so ausgelutscht wie ein Eisbecher, den drei Kinder bearbeitet haben. Zuletzt auf höchster Ebene der Parteivorsitzenden persönlich. Was sollen einfache Länderfinanzminister in einem Vermittlungsausschuss erreichen können, was die Chefs nicht konnten?

Erreicht wird durch die neuerliche Verzögerung allerdings etwas anderes: Das Gericht hatte der Politik für die Neuregelung nur bis Ende Juni Zeit gegeben. Diese Frist wird mit immer neuen Argumenten von immer neuen Akteuren fröhlich ignoriert. Erst vom Bundestag, jetzt von den Ländern. So schafft man ohne Not eine Phase der Rechtsunsicherheit für die Betroffenen, obwohl es doch Aufgabe des Gesetzgebers – dazu gehört auch der Bundesrat – ist, Rechtssicherheit herzustellen. Und schlimmer noch: Die Botschaft lautet „Was schert uns Karlsruhe“. Es ist, siehe die verzögerte Reform des Wahlrechts, leider nicht das erste Mal, so die Lausitzer Rundschau. +++ fuldainfo


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1 Kommentar

  1. Die Themen Mittelschicht, kalte Steuerprogression, Rentenniveau, Erbschaftsteuer, Vermögenssteuer, Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei gleicher Arbeit, Versicherungsbeiträge, Sozialstaat, Schere zwischen Arm und Reich etc müssten einmal im größeren Zusammenhang diskutiert werden. Dass die Ungleichheit bzw. soziale Spaltung seit Jahren zunimmt, und mittlerweile auf einem inakzeptablen Niveau angelangt ist, dürfte wohl unstrittig sein. Dennoch wird immer wieder – auch von namhaften Wirtschaftswissenschaftlern (nicht nur von IW und IFO) – versucht, dies zu negieren bzw. zu relativieren! Eine der Konsequenzen: die Mittelschicht (entspricht 26% der Nettoeinkommen) trägt rd. 54% zu den Beiträgen der Sozialversicherung bei, die Reichen (entspricht 11% der Nettoeinkommen) nur rd. 6%. Und jetzt will die Union einmal mehr die Lasten der Flüchtlingspolitik durch die Verlängerung des Soli bzw. durch eine Benzinabgabe vorwiegend den Steuerzahlern und damit der Mittelschicht aufbürden! Last, but not least findet durch die aktuelle EZB-Politik (Fluten der Finanz-Märkte mit frischem Geld, negative Zinsen) in Verbindung mit Schäubles „Schwarzer Null-Politik“ die größte Umverteilung bei Sparern und Rentnern seit der Währungsreform von 1948 statt, was zu einer weiteren Verarmung von Sparern und Rentnern führen wird. Und dann noch das Demografie-Problem, das mutig verdrängt wird!
    Die Grundfrage ist: wohin steuert unsere Gesellschaft in der Frage einer gerechten und angemessenen Einkommens- und Vermögensverteilung? Wer hat wann beschlossen, dass wir heute in Bezug auf diese Verteilung da stehen, wo wir stehen? Wer legt fest, wo wir morgen stehen wollen? Mit welchen Maßnahmen? Um diese Grundfragen drückt sich unsere Politik herum und beschließt bzw. unterlässt Maßnahmen, die letztlich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnen, obwohl das kein Politiker so benennt und zugibt.
    In der Sozialpolitik gäbe es eine einfache Maßnahme, die auch das Problem der demographischen Entwicklung (Alterung, Bevölkerungsrückgang, immer mehr Rentnern wie auch Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung stehen immer weniger Beitragszahlern gegenüber) berücksichtigt: auch große Einkommen und Vermögen (also auch die Produktionsfaktoren Kapital und Boden) beitragspflichtig machen!
    Bis das passiert, mein Tip:
    http://youtu.be/mQvThNJkKb

    In der Steuerpolitik gibt es einen neuen Lichtblick: das Bundesverfassungsgericht hatte bei der Erbschaftsteuer mal wieder eine verfassungskonforme Wegweisung gegeben (Eigentum verpflichtet). Auch wenn die Politik erwartungsgemäß dem nicht folgt (wie z.B. das von der CSU angekündigte Veto zu Schäubles ursprünglichem Vorschlag belegt, der ja in keinster Weise dem Thema soziale Gerechtigkeit gerecht geworden wäre, sondern zur weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft beigetragen hätte). Und dass die Familienunternehmer aus allen Rohren schießen, war wohl nicht anders zu erwarten. Zu anderer Gelegenheit singen sie ebenso inbrünstig das hohe Lied des Leistungsprinzips. Nur: Erben ist keine Leistung! Eine Erbschaft ist ein „unverdientes“ Vermögen!
    Und in der bayerischen Verfassung ist verankert: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Art. 123 Abs. 3) Ob das der wirkliche Grund für das eingelegte CSU-Veto zu Schäubles Vorschlag ist?
    Und was hört man von der SPD? Neuerdings will sie sich wieder der sozialen Gerechtigkeit zuwenden! Aber erst einmal hat sie dem Regierungskompromiss zugestimmt, der kein Element der sozialen Gerechtigkeit enthält. Bleibt hier nur noch, auf die Grünen im Bundesrat zu hoffen! Und Frau Schwesig läßt die SPD bei ihrem Gesetzentwurf zur Lohngleichheit im Regen stehen! Was will denn nun die SPD?
    Mein Tip:
    http://youtu.be/0zSclA_zqK4
    http://youtu.be/-5X2P5J6MiA
    http://youtu.be/QqoSPmtOYc8
    Was sagt der Bundestag?
    http://youtu.be/QGOx8I0COYg

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